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Barbara Mayer
Die Qual der Wahl – Entscheidung für eine Pflegeklassifikation
– Ein Erfahrungsbericht

Pflegeklassifikationen bilden pflegerisches Fachwissen in Form von standardisierten, strukturierten Katalogen ab und nehmen Einfluss auf pflegerische Entscheidungsprozesse, Pflegequalität und Kommunikation. Für die Implementierung eines EDV-basierten Krankenhausinformationssystems mit integrierter Pflegedokumentation in den Einrichtungen der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) wurden Pflegediagnosenkataloge evaluiert. Am Ende stand die Entscheidung für die NANDA-I-Klassifikation in Verbindung mit NIC und NOC.

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Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) betreibt im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages vier Unfallkrankenhäuser und ein Traumazentrum und leistet damit an sieben Standorten einen wichtigen Beitrag in der regionalen, aber auch überregionalen Gesundheitsversorgung. Darüber hinaus fungiert die AUVA als Trägerin von vier Rehabilitationseinrichtungen mit den Schwerpunkten Amputation, Querschnittlähmung, Schädel-Hirn- und Polytraumatisierung. Das im Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) definierte Aufgabengebiet der Berufserkrankungen wird, neben Maßnahmen der Primärprävention bzw. ambulanten Interventionen, auch mittels stationärer Angebote für Patient*innen mit Lungen- und Hauterkrankungen, erfüllt.
Vor mehreren Jahren war vom Management die Entscheidung zugunsten eines neuen, einheitlichen Krankenhausinformationssystems für alle Einrichtungen der AUVA getroffen worden. Nun galt es einerseits, die gesamte Pflegedokumentation in dieses neue Programm zu integrieren und andererseits, Auswahlkriterien für ein Pflegeklassifikationssystem zu definieren. Die beiden aktuell im Einsatz befindlichen Pflegediagnosekataloge waren jeweils auf die Versorgungsbereiche Akutspital beziehungsweise stationäre Rehabilitation fokussiert und eigneten sich daher nicht für den generellen Einsatz. Auch die Ideen einer Weiterentwicklung oder Adaptierung wurden verworfen. Pflegeklassifikationssysteme beeinflussen die Pflegequalität und die Outcomes, indem sie das Wissen der Pflege definieren und beschreiben und dadurch die Praxis leiten (McCarthy, Fitzgerald & O´Shea, 2019). Somit beinhaltete die Entscheidung für eine Pflegeklassifikation, neben der fachlichen, vor allem auch eine strategische Dimension.
Generell ist jede Klassifikation ein Ordnungssystem, das uns hilft, uns in der Welt zurecht zu finden, wobei Zuordnungen zu den einzelnen Klassen beziehungsweise Differenzierungen auf der Basis von Eigenschaften und Merkmalen anhand vorher definierter Regeln vorgenommen werden. Um als Klassifikation praktische Relevanz erlangen zu können, sind sowohl die Benennung als auch die Unterscheidung der Inhalte unabdingbare Voraussetzungen, damit diese wahrgenommen, beobachtet und erkannt werden können, und damit über sie kommuniziert werden kann. Ebenso ist ein gewisser inhaltlicher Konsens innerhalb der Profession erforderlich (Müller Staub, Schalek & König, 2017).
Darüber hinaus hat eine Pflegeklassifikation als wissenschaftliche Klassifikation weitere Ziele abzudecken, wie die Abbildung des Wissens und des Verantwortungsbereiches der Profession, die wissenschaftliche Beschreibung des Fachgebietes, als Fachsprache die Kommunikation innerhalb und außerhalb des Fachgebietes und die Identifikation und Definition der Klassen und Phänomene (Bernhart-Just, Hillewerth, & Holzer-Pruss, 2009).
Es gab also Anlass, zu Beginn die Positionierung und Ziele der Pflege in der AUVA zu reflektieren und erneut zu definieren. Parallel dazu erfolgte die theoretisch-fachliche Evaluierung in Frage kommender Kataloge durch Pflegeexpert*innen bzw. Pflegewissenschafter*innen, und organisatorisch-strategische Fragestellungen wurden unter Mitwirkung der Pflegedienstleitungen der Einrichtungen bearbeitet.
Bei den fachlichen Überlegungen kamen der Theoriebasierung und der Umsetzbarkeit im Rahmen des Pflegeprozesses besondere Bedeutung zu. Wichtig war auch der Grad der Vollständigkeit der Klassifikation im Hinblick auf die gesamte Wissensbasis der Pflege, da sie, bezogen auf die Aufgabenfelder der AUVA, vor allem in der Rehabilitationspflege die vielfältigen und speziellen Bedürfnisse der Patient*innen abbilden musste. Hier spielen, neben funktionsbezogenen, physiologischen Pflegediagnosen, soziale, psychische und spirituelle Bedürfnisse eine zentrale Rolle, um mit unseren Patient*innen eine möglichst vollständige Reintegration mit bestmöglicher Lebensqualität anstreben zu können. Auch eine Durchgängigkeit hinsichtlich der Outcomes und der Planung der Pflegeinterventionen war essenzielles Kriterium.
Als weitere Anforderungen wurden ein möglichst hoher Grad an Wissenschaftsbasierung in allen Schritten des Pflegeprozesses definiert, um der ständigen Zunahme des Pflegewissens Rechnung zu tragen und eine evidenzbasierte Praxis zu fördern. Der Pflegeprozess als Entscheidungsfindungsprozess und Grundlage des pflegerischen Handelns sollte unterstützt werden und es bestand der Anspruch, den Informationsaustausch sowohl intraprofessionell, als auch berufsgruppenübergreifend effizient gestalten zu können (Rappold & Aisthleitner, 2017).
Die Entscheidungsprozesse des Managements, in die auch die Pflegedienstleitungen der Einrichtungen involviert waren, um sicherzustellen, dass die Spezifika der unterschiedlichen Leistungsangebote, etwa in Form von ambulanten, tagesklinischen Behandlungen oder Schulungs- und Beratungsformaten, adäquat abgedeckt werden können, fanden im Spannungsfeld zwischen bestmöglicher Versorgungsqualität und effizientem Ressourceneinsatz statt. In den Diskussionen spielten vor allem die Leistungstransparenz und die Möglichkeiten zur Auswertung von Managementdaten eine Rolle, was, neben einem EDV-kompatiblen Aufbau, einen hohen Grad an Standardisierung voraussetzt. Zusätzlich zur Verknüpfung der Pflegedokumentation mit einem Personalberechnungstool im weitesten Sinne, war auch die integrierte Erfassung von Qualitätsindikatoren ein zentrales Anliegen. An dieser Stelle konnten gut ausgearbeitete und bereits im Einsatz befindliche Lösungen aus den Einrichtungen als Grundlage herangezogen werden.
Von Beginn an wurde eine hohe Anwender*innenfreundlichkeit in der Programmauswahl und -gestaltung ins Zentrum der Überlegungen gestellt, um einerseits die Akzeptanz in der Praxis zu fördern und andererseits den Aufwand und die Belastung für das Pflegepersonal in der täglichen Arbeit gering zu halten.
Am Ende all dieser Überlegungen und Diskussionen und der sorgfältigen Abwägung aller Vor- und Nachteile wurde die Entscheidung zugunsten von NANDA-I (Pflegediagnosen) in Verbindung mit NIC (Pflegeinterventionen) und NOC (Pflegeoutcomes) getroffen. Ausschlaggebend hierfür waren letztlich die Verfügbarkeit als Datenbank mit Updatemanagement, die Vollständigkeit hinsichtlich des sektorenübergreifenden Einsatzes und die validierte Wissensrepräsentation.

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Literatur

Bernhart-Just, A., Hillewerth, K., Holzer-Pruss, C., Paprotny, M. & Zimmermann Heinrich, H. (2009). Die elektronische Verwendung der NANDA-, NOC- und NIC-Klassifikationen und Auswirkungen auf die Pflegepraxis. Pflege, 22(6), 443-454.

McCarthy, B., Fitzgerald, S., O´Shea, M., Condon,C., Hartnett-Collins, G., Clancy, M., Sheehy, A., Denieffe, S., Bergin, M. & Savage, E. (2019). Electronic nursing documentation interventions to promote or improve patient safety and quality care: A systematic review. Journal of Nursing Management, 27(3), 491-501.

Müller Staub, M., Schalek, K., & König, P. (2017). Pflegeklassifikationen, Anwendung in Praxis, Bildung und elektronischer Pflegedokumentation. Bern: Hogrefe Verlag.
Rappold, E., & Aistleithner, R. (2017). Arbeitshilfe Pflegedokumentation 2017. Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen. 3. überarbeitete Aufl., Wien: Gesundheit Österreich GmbH / Geschäftsbereich ÖBIG.

Zur Person

Mayer Barbara BSc MSc
Pflegewissenschafterin,
Referentin an der Medizinischen Direktion der AUVA, Stabstelle Pflegekoordination
Kontakt: barbara.mayer@auva.at
Adalbert-Stifter-Straße 65
1200 Wien
Mobil: +43 676 833 952027

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