Der „Gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege“, so werden diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen (DGKP) im österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegegesetz bezeichnet (Weiss et al., 2017). Diese haben eine dreijährige Ausbildung an einer Gesundheits- und Krankenpflegeschule mit 4.600 Stunden in Theorie und Praxis absolviert, oder NEU seit wenigen Jahren in Österreich etabliert, ein sechssemestriges Bachelorstudium an einer Fachhochschule abgeschlossen. Aber was macht die Angehörigen dieser Berufsgruppe aus?
Die DGKP verfügen über vielfältige Kompetenzen, zentral ist die pflegerische Kernkompetenz (GuKG, § 14). Diese umfasst die eigenverantwortliche Erhebung des Pflegebedarfs, die Diagnostik, Planung, Organisation, Durchführung und Evaluation aller pflegerischen Maßnahmen. Sie arbeiten nach ethischen Prämissen sowie evidenz- und forschungsbasiert. Wie gelingt die Umsetzung dieses hehren (gesetzlichen) Anspruchs?
In dem Pflegefachpersonen (≙ DGKP) „wachsam“ sind. Sie haben permanent eine Vielzahl von „Sensoren“ zur Wahrnehmung der Pflegesituationen „ausgefahren“ – in der Fachwelt wird von Surveillance (Kutney-Lee et al., 2009)gesprochen. Sie wissen, welche Informationen sie wie oft bei jeder Patientin*jedem Patienten erheben müssen, sie bewerten diese und fällen darauf basierend eine prognostische Aussage zum Gesundheitszustand der Patient*innen. Diese Einschätzung ist notwendig, damit die richtigen Schlüsse gezogen und die zutreffenden Maßnahmen abgeleitet werden können. Beispielsweise muss die Ärztin*der Arzt sofort benachrichtigt, die Familienangehörigen verständigt werden, oder reicht im Moment das Anwesendsein (Butcher et al., 2018) der DGKP, die Beobachtung oder engmaschige Überwachung der Patientin*des Patienten. Bei diesem Vorgehen handelt es sich um die angewandte klinische Entscheidungsfindungskompetenz (Gordon & Georg, 2020) der DGKP. Dazu zählen
Das setzt umfangreiches Wissen und Erfahrung voraus. Diese Surveillance ist auch deshalb so anspruchsvoll, weil unsere Patient*innen zunehmend älter werden, häufiger an mehreren Krankheiten gleichzeitig leiden – also multimorbid sind, demnach mit einer Vielzahl von Medikamenten behandelt werden (Polypharmazie), und zudem sehr oft Wesens- und Verhaltensänderungen aufgrund gerontopsychiatrischer Erkrankungen aufweisen. Daher ist es schwierig eine Wahrnehmung richtig zuzuordnen – ob es sich um ein Krankheitssymptom, eine Medikamentenwirkung, -nebenwirkung oder -wechselwirkung, eine Komplikation oder eine emotionale Reaktion der Patientin*des Patienten handelt. Zusammengefasst werden die „Fälle“ immer komplexer und sind damit äußerst anspruchsvoll. Damit diese Wachsamkeit der Pflegefachpersonen gelebt werden kann, braucht es adäquate Rahmenbedingungen (Surveillance capacity) (Kutney-Lee et al., 2009). Neben der Unterstützung durch das Pflegemanagement, einer kollegialen Beziehung zwischen DGKP und Ärzt*innen und der Beteilung der DGKP in Verwaltungsentscheidungen und -politik, erfordert es eine gute Pflegepersonalausstattung. Fehlen DGKP werden Pflegeheimbewohner*innen viel häufiger ins Krankenhaus überwiesen. In einer repräsentativen Untersuchung in der Schweiz waren 42% aller Einweisungen vermeidbar (Camenzind, 2020), in Deutschlands Pflegeheimen waren das 34% (Bohnet-Joschko et al., 2022). Als einer der Hauptgründe wurde das Fehlen von Pflegefachpersonal und Kommunikationsprobleme mit niedergelassenen Ärzt*innen angegeben. Das verursacht immense Kosten – in der Schweiz könnten jährlich 93 Millionen Schweizer Franken auf Basis eines höheren Anteils an Pflegefachpersonen eingespart werden, hochgerechnet für alle Pflegeheime in Deutschland, das ca. über zehnmal so viele Einwohner*innen verfügt, ist das pro Jahr mehr als eine Dreiviertel Milliarde Euro (€ 768.304.547)!
Dem gehobenen Dienst kommt aber auch außerhalb der stationären Bereiche in der Erhaltung und Entwicklung der Bevölkerungsgesundheit eine enorme Bedeutung zu. Ein niederschwelliger, aufsuchender und wohnortnaher Einsatz zur Gesundheitsförderung und Prävention ist ihnen auf den Leib geschnitten. DGKP etablieren und setzen Public Health-Konzepte in Schulen, für Familien, für Unternehmen und ganze Gemeinden um. Sie „pflegen“ dort, wo Kinder und Erwachsene spielen, lernen, arbeiten und lieben (Ottawa-Charta; WHO, 1986). Auch das offenbart ein umfassendes volkswirtschaftliches Einsparungspotential. So konnte z.B. in einer Literaturübersicht gezeigt werden, dass sich die Interventionen von sogenannten School Health Nurses positiv auf die Selbstpflegekompetenz, Schulfehlzeiten und Hospitalisierungen von Asthma bronchiale betroffenen Schüler*innen und deren Eltern auswirken (Göberl, 2022). Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen leisten einen „gehobenen“, nicht wegzudenkenden Beitrag in der Gesundheitsversorgung unserer Bevölkerung wie für die Volkswirtschaft.
Bohnet-Joschko, S., Valk-Draad, M. P., Schulte, T., & Groene, O. (2022). Nursing home-sensitive conditions: Analysis of routine health insurance data and modified Delphi analysis of potentially avoidable hospitalizations. F1000Research, 10, 1223. https://doi.org/10.12688/f1000research.73875.2
Butcher, H. K., Bulechek, G. M., Dochterman, J. M., & Wagner, C. (Hrsg.). (2018). Nursing Interventions Classification (NIC) (7th edition). Elsevier.
Camenzind, M. (2020). Die Beweise liegen auf dem Tisch: Pflege spart Milliarden. Krankenpflege 09, 12-17.
Göberl, E. (2022). School Health Nursing, Auswirkungen der Arbeit einer School Health Nurse auf die Selbstpflegekompetenz, Schulfehlzeiten und Hospitalisierungen von Asthma bronchiale betroffenen Schüler/innen an Grund- und weiterführenden Schulen und deren Eltern. [Unveröffentlichte Bachelorarbeit]. FH-Gesundheit Standort Reutte
Gordon, M., & Georg, J. (2020). Handbuch Pflegediagnosen. Hogrefe.
Kutney-Lee, A., Lake, E. T., & Aiken, L. H. (2009). Development of the Hospital Nurse Surveillance Capacity Profile. Research in Nursing & Health, 32(2), 217–228. https://doi.org/10.1002/nur.20316
Weiss, S., Lust, A. H., & Weiss, S. H. (2017). GuKG Gesundheits- und Krankenpflegegesetz samt ausführlichen Erläuterungen. Manz’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH.
WHO (1986). Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung. https://www.euro.who.int/__data/assets/pdf_file/0006/129534/Ottawa_Charter_G.pdf
Claudia Leoni-Scheiber ist Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin (Intensivpflege), Pflegepädagogin und Pflegewissenschaftlerin. Sie promoviert an der Universität Wien zum Effekt des Guided Clinical Reasoning, einer Schulungsintervention, auf die Einstellung und das Wissen diplomierter Pflegefachpersonen zum Advanced Nursing Process sowie auf die Qualität von Pflegediagnosen, -interventionen und Pflegeergebnissen. Aktuell ist sie an der Tiroler Privatuniversität UMIT-Tirol Koordinatorin am FH-Standort Reutte.
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