Die Gesetzesentwürfe zum Pflegekompetenzgesetz und zum Pflegefachassistenzeinführungsgesetz wurden noch von der alten Bundesregierung in den Deutschen Bundestag eingebracht. Verabschiedet wurden sie jedoch nicht mehr. Konkret heißt dies: Die neue Bundesregierung muss diese beiden Entwürfe neu einbringen. Zuversichtlich stimmt, dass beide Gesetze über die Parteigrenzen hinweg und auch in den Ländern als notwendig und als dringend geboten angesehen werden.
Pflegekompetenzgesetz ist ein historischer Schritt
Das Pflegekompetenzgesetz ist ein historischer Schritt, um den Pflegeberuf als Heilberuf zu etablieren. Eine umfassende Stärkung der Pflege gelingt nur, wenn Pflegefachpersonen selbstständig und eigenverantwortlich in einem deutlich erweiterten heilkundlichen Kompetenzbereich in allen pflegerischen Settings handeln können. Diese Punkte müssen im künftigen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung aus Sicht des Deutschen Pflegerats deutlicher hervorgehoben werden.
Pflege als eigenständiger Heilberuf
Der Deutsche Pflegerat fordert darüber hinaus, dass Pflegefachpersonen als autonome und gleichberechtigte Profession und Partner im Gesundheitssystem anerkannt werden. Das ist auch im künftigen Gesetzgebungsverfahren stärker zu verankern. So schaffen wir dringend benötigte Ressourcen, um die dramatische Versorgungssituation in der Pflege zu entschärfen.
Bundeseinheitliche Regelungen dringend notwendig
Von wesentlicher Bedeutung ist eine bundesweit einheitliche Pflegebildungsarchitektur. Die derzeit uneinheitlichen Regelungen auf Landesebene behindern die Entwicklung der Pflegeberufe und stehen deren Attraktivität entgegen. Wir brauchen eine bundesweit durchlässige und einheitliche Pflegebildungsstruktur, wie sie das Bildungskonzept BAPID des Deutschen Pflegerats momentan entwickelt. Dies bietet der Pflegeprofession eine klare Perspektive und ist für eine zukunftsfähige Pflege unerlässlich.
Darüber hinaus müssen Kompetenzen wie die Regelung der Berufsausübung und der Weiterbildungsstrukturen sowie zur Hochschulstruktur auf Bundesebene gebündelt werden, um eine einheitliche Pflegequalität sicherzustellen.
Pflegekammern fördern – Deutscher Pflegerat als starker Partner
Der Deutsche Pflegerat unterstützt die Pläne, maßgebliche Organisationen der Pflege auf Bundesebene stärker in die Aufgabenbereiche des SGB V und SGB XI einzubinden, wie dies der (bisherige) Entwurf des Pflegekompetenzgesetzes vorgesehen hat. Der Pflegerat übernimmt als etablierte Institution auf Bundesebene derzeit diese Aufgabe. Im DPR sind 21 maßgebliche Berufsverbände aus der Pflege, dem Hebammenwesen und der Pflegewissenschaft vertreten, die in ihren Strukturen auch die Länder umfassen.
Seit Ende 2024 können durch eine Satzungsänderung des Deutschen Pflegerats öffentlich-rechtliche Institutionen wie Pflegekammern Mitglied des Rats werden. Damit wäre die direkte berufsständische Vertretung der Länderkammern auch auf Bundesebene möglich.
Der Deutsche Pflegerat ruft die Bundesländer dazu auf, sich aktiv dafür einzusetzen, dass Pflegekammern oder vergleichbare institutionalisierte Vertretungen in ihren Ländern gegründet werden können. Nur durch starke Landesvertretungen können wir eine starke Bundespflegekammer schaffen, die die Interessen der Pflegeberufe nachhaltig auf Bundesebene vertritt.
Solange dies nicht in mindestens 50 Prozent der Bundesländer bundesweit gleichmäßig verteilt umgesetzt ist, spricht sich der Deutsche Pflegerat dafür aus, die Vertretung der Pflegeberufe auf Bundesebene weiterhin beim Deutschen Pflegerat zu belassen und diesen finanziell langfristig abzusichern. Das ist ein wichtiger Punkt, der bei den künftigen Überlegungen der Bundesregierung eine wichtige Rolle einnehmen muss.
Pflegefachassistenz als Schlüssel zur Versorgungssicherheit
Ein weiterer zentraler Punkt ist die zügige Einführung eines bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzeinführungsgesetzes. Die Pflegefachassistenz ist ein wichtiger Baustein für die Kompetenzverteilung innerhalb der Pflege. Sie sichert die Qualität der Versorgung und entlastet die Pflegefachpersonen. Auch diesen Gesetzesentwurf, dessen Bedeutung die Länder teilen, muss die neue Bundesregierung neu in den Bundestag einbringen.
Fazit: Pflege braucht klare Perspektiven
Der Deutsche Pflegerat appelliert an die künftige Bundesregierung und die Länder, die notwendige Stärkung der Pflegeberufe konsequent voranzutreiben. Eine klare gesetzliche Grundlage, die Pflege umfassend, selbstständig und eigenverantwortlich als Heilberuf definiert sowie bundeseinheitliche Regelungen in der Bildung und die organisatorische und finanzielle Stärkung der pflegerischen Selbstverwaltung auf Bundesebene sind essenziell, um die Versorgungssituation in Deutschland zu verbessern und die Pflege zukunftsfähig zu gestalten.
Der DPR an die neue Bundesregierung – Pflege jetzt zukunftssicher machen!
Die neue Bundesregierung hat die historische Chance, die Weichen für eine starke und nachhaltige Pflege zu stellen. Das geht nur zusammen mit der Pflegeprofession. Jetzt braucht es klare Lösungen! Der DPR zeigt mit seinem Forderungspapier, was es braucht, um die Pflegeberufe auf Kurs Zukunft zu bringen. Jetzt ist die Zeit zu handeln – für eine starke Pflege, für ein gesundes Morgen!
Quelle: www.deutscher-pflegerat.de (Profession stärken → Positionspapiere)
Dipl.-Pflegew. (FH) Annemarie Fajardo, RN, MSc,
ist PhD Studentin an der University of Gloucestershire, UK, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerates und Vorsitzende der Gesellschafterversammlung RbP GmbH.
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