Fallbeispiel: Aktivierung durch tiergestützte Therapie
Herr M., 58 Jahre, befindet sich nach einem Schädel-Hirn-Trauma in neurologischer Rehabilitation. Trotz vergleichsweise stabiler körperlicher Situation zeigt er wenig Motivation zur Teilnahme an Therapien und zieht sich sozial zunehmend zurück.
Aufgrund seiner bekannten Affinität zu Tieren wird eine tiergestützte Intervention in den Behandlungsplan integriert. Bereits beim ersten Kontakt mit einem Therapiebegleithund reagiert Herr M. aufmerksam, nimmt Blickkontakt auf und beteiligt sich aktiv an der Interaktion.
In den folgenden Einheiten zeigt sich eine deutliche Veränderung: Seine Mitarbeit verbessert sich, er kommuniziert mehr und beteiligt sich zunehmend auch an einfachen therapeutischen Übungen, die in die Arbeit mit dem Tier eingebettet sind. Pflegepersonen beobachten zudem eine positivere Stimmung und vermehrte soziale Interaktionen.
Wenn Tiere Teil von Pflege und Therapie werden
Tiere begleiten den Menschen seit Jahrtausenden (Langer (National Georgaphic), 2025) – als Helfer, Gefährten und zunehmend auch als therapeutische Partner. Was lange intuitiv geschätzt wurde, rückt heute verstärkt in den Fokus von Wissenschaft, Pflege und Therapie: der gezielte Einsatz von Tieren zur Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden. Tiergestützte Maßnahmen entwickeln sich dabei zu einem vielschichtigen Feld, das medizinische, pädagogische und ethische Dimensionen miteinander verbindet.
Vielfältige Einsatzmöglichkeiten in Österreich
Ein Blick nach Österreich zeigt, wie breit dieses Spektrum mittlerweile gefächert ist. Unter dem Oberbegriff der tiergestützten Interventionen werden unterschiedliche Ansätze zusammengefasst, die sich sowohl in ihren Zielsetzungen als auch in ihrer Durchführung unterscheiden.
In der tiergestützten Therapie setzen ausgebildete Fachpersonen Tiere gezielt als ergänzendes therapeutisches Medium ein – etwa in der Psychotherapie, Ergotherapie oder Physiotherapie. Dem gegenüber steht die tiergestützte Pädagogik, bei der Tiere vor allem Lern- und Entwicklungsprozesse unterstützen. Ergänzt wird dieses Feld durch tiergestütztes Coaching sowie durch tiergestützte Aktivitäten wie Besuchsdienste, die oft niedrigschwellige Zugänge schaffen.
Diese Vielfalt macht deutlich: Tiere sind nicht bloß „Begleiter“, sondern werden bewusst in professionelle Konzepte integriert. Gleichzeitig verschwimmen in der Praxis mitunter die Grenzen zwischen den einzelnen Formen – insbesondere dort, wo pädagogische und therapeutische Zielsetzungen ineinandergreifen.
Doch mit der Vielfalt der Angebote stellt sich auch die Frage nach deren konkretem Nutzen und den damit verbundenen Zielsetzungen (Tiergestüzte Maßnahmen & psychosoziale Gesundheit, 2024).
Mehr als nur Wohlbefinden
Was genau soll durch tiergestützte Maßnahmen erreicht werden? Die Zielsetzungen sind ebenso breit wie die Einsatzmöglichkeiten. Im Zentrum stehen die Förderung körperlicher, kognitiver und sozial-emotionaler Funktionen, die Unterstützung bei Alltagskompetenzen sowie die Verbesserung der individuellen Lebenssituation.
Besonders hervorzuheben ist jedoch ein Aspekt, der sich wie ein roter Faden durch viele Konzepte zieht: die Steigerung des subjektiven Wohlbefindens (Positionspapier der European Society of Animal Assisted Therapy (ESAAT), 2022, S. 3).
Gleichzeitig hat sich in den letzten Jahren ein bemerkenswerter Perspektivwechsel vollzogen: Weg von einem rein menschenzentrierten Ansatz hin zu einer stärkeren Berücksichtigung des Tierwohls. Dieser sogenannte pathozentrische Zugang versteht Tiere als fühlende Wesen mit eigenen Bedürfnissen. Der Einsatz unter Zwang widerspricht diesem Verständnis klar und wird ethisch abgelehnt (Positionspapier der European Society of Animal Assisted Therapy (ESAAT), 2022, S. 5).
Damit wird deutlich: Tiergestützte Maßnahmen sind nicht nur eine Frage des Nutzens, sondern auch der Verantwortung. Doch wie gut lässt sich dieser Nutzen tatsächlich wissenschaftlich belegen?
Was sagt die Wissenschaft?
Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit diesem Feld versucht, genau diesen Nutzen greifbar zu machen – eine Herausforderung, die sich als komplex erweist. Eine Auswertung aktueller Studien zeigt jedoch ein relativ konsistentes Bild: Vor allem im emotionalen und sozialen Bereich lassen sich positive Effekte nachweisen.
Tiergestützte Maßnahmen verbessern häufig die soziale Interaktion, steigern Motivation und Engagement und wirken sich positiv auf die Stimmung aus. Auch Symptome wie Unruhe, Angst oder Rückzug können reduziert werden (Hawkins et al., 2019, S. 52). Besonders deutlich wird dies in der Arbeit mit Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen (Lai et al., 2019, S. 3). Hier fördern Tiere nicht nur die Kommunikation, sondern schaffen auch emotionale Zugänge, die in klassischen Settings oft schwer erreichbar sind. Gleichzeitig zeigen sich Grenzen: Die Evidenz für direkte kognitive Verbesserungen bleibt uneinheitlich und teilweise schwach (Hawkins et al., 2019, S. 58, Lai et al., 2019, S. 3). Um dieses Bild weiter zu schärfen, lohnt sich ein Blick auf ausgewählte kontrollierte Studien.
Erkenntnisse aus kontrollierten Studien
Ein differenzierteres Bild liefern randomisierte kontrollierte Studien, etwa im Bereich neurologischer Rehabilitation. Bei Patientinnen und Patienten mit Schädel-Hirn-Trauma konnten durch tiergestützte Therapie Verbesserungen in der Reaktionsfähigkeit und teilweise auch in kognitiven Funktionen beobachtet werden (Horton et al., 2023, S. 72). Noch deutlicher waren die Effekte auf Motivation, soziale Interaktion und emotionale Aktivierung (Hediger et al., 2019, S. 6). Neben der wissenschaftlichen Perspektive stellt sich jedoch unweigerlich eine weitere zentrale Frage: Wie ist der Einsatz von Tieren eigentlich rechtlich geregelt?
Rechtlicher Rahmen: Zwischen Vielfalt und Lücken
Gerade im rechtlichen Bereich zeigt sich ein gewisses Spannungsfeld: Eine einheitliche gesetzliche Regelung für tiergestützte Maßnahmen existiert in Österreich nicht. Stattdessen ergibt sich ein komplexes Gefüge aus verschiedenen Rechtsbereichen.Das Tierschutzgesetz bildet dabei die grundlegende Basis und stellt das Wohl des Tieres in den Mittelpunkt. Es definiert die Verantwortung des Menschen gegenüber dem Tier, ohne jedoch spezifisch auf den therapeutischen Einsatz einzugehen. § 1 TSchG normiert: „der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf“ ist. Ergänzt wird dies durch berufsrechtliche Aspekte, wobei tiergestützte Therapie oder tiergestützte Pädagogik kein eigenständiger Berufsstand ist. Qualifikationen werden meist über Zusatz- und Fortbildungen erworben, deren Inhalte und Standards variieren können.
Messerli Forschungsinstitut
Das Messerli Forschungsinstitut (Veterinärmedizinische Universität Wien) ist ein interdisziplinäres Kompetenzzentrum zur Erforschung der Mensch-Tier-Beziehung. welches vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz welches, beispielsweise mit der Prüfung von Hunden und Hundetrainer*innen beauftragt wurde und dient somit für an einer Ausbildung mit Tieren Interessierte als eine Möglichkeit einer seriösen Ausbildung, beispielsweise für Therapiebegleithunde (ab 01. 04. 2026 gilt hierbei eine neue Prüfungsordnung für Therapiebegleithunde) (Messerli Forschungsinstitut für Mensch-Tier-Beziehung, 2026). Es bietet einerseits umfassende Informationen bezüglich Richtlinien, Prüfungen (Prüfungsordnung, Richtlinien für Ausbildungsstätten bzw. Ausbildungsvereine) und Fortbildungsangebote durch anerkannte Anbieter*innen (Fortbildungsveranstaltungen für Therapiebegleithundeführer:innen, 2026).
Bundesbehindertengesetz (BB)
Weitere spezielle Regelungen findet sich im Bundesbehindertengesetz, insbesondere im Zusammenhang mit Assistenz- und Therapiebegleithunden (§ 39a (1) BBG). Hier sind Ausbildung, Eignung und Einsatz klarer definiert und bieten durch Richtlinien eine rechtliche Umrundung, einerseits für Assistenzhunde (Richtlinen Asisstenzunde des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, 2015) und andererseits für Therapiebegleithunde (Richtlinie Therapiebegleithunde der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz , 2026).
Insgesamt entsteht so ein rechtlicher Rahmen, der weniger durch klare Einzelregelungen als vielmehr durch das Zusammenspiel verschiedener Normen geprägt ist. Diese indirekte Regulierung bietet eine Orientierung, lässt aber gleichzeitig Fragen offen – etwa hinsichtlich einheitlicher Qualitätsstandards oder verbindlicher Ausbildungswege.
Fazit: Großes Potenzial mit weiterem Entwicklungsbedarf
Was bedeutet all das für die Praxis? Tiergestützte Maßnahmen verfügen zweifellos über ein großes Potenzial. Sie können Lebensqualität verbessern, soziale Teilhabe fördern und therapeutische Prozesse unterstützen und freilich aus praktischer Hinsicht auch Eingang in den pflegerischen Prozess finden, zumal die Studienlage in wesentlichen Punkten eindeutige Ergebnisse liefert.
Gleichzeitig erfordern sie ein hohes Maß an Professionalität, Reflexion und ethischer Sensibilität. Die Zukunft dieses Feldes wird maßgeblich davon abhängen, wie gut es gelingt, wissenschaftliche Evidenz weiter zu differenzieren, strukturelle Rahmenbedingungen zu schaffen und den Schutz der Tiere konsequent mitzudenken.
Denn gerade in der Verbindung von Mensch und Tier liegt eine besondere Stärke – vorausgesetzt, sie wird verantwortungsvoll gestaltet. Tiergestützte Interventionen stehen somit exemplarisch für einen Ansatz, der Pflege und Therapie um eine emotionale und relationale Dimension erweitert. Sie erinnern daran, dass Heilung und Wohlbefinden oft dort beginnen, wo Beziehung entsteht – manchmal auf vier Pfoten.
Implementierung in die medizinisch-pflegerische Praxis
Stellt sich – wie im Einführungsbeispiel dargestellt – die Frage, wie eine tiergestützte Therapie in die medizinisch-pflegerische Praxis implementiert werden kann, bieten sich verschiedene Möglichkeiten. Einerseits bieten verschiedene Organisationen oder einzelne Personen tiergestützte Therapien an. Am Beispiel von Wien, auf der Homepage von Sozialinfo Wien zu finden, werden Angebote zur tiergestützten Therapie gelistet und gleichzeitig aufgezeigt, wie die konkrete Therapiemöglichkeit in Anspruch genommen werden kann. Der Samaritarbund (exemplarisch) bietet mit seinen Therapiebegleithunden – welches ein Projekt des Samariterbundes Favoriten ist – Besuche mit tiergestützter Aktivität an, wobei Kindertagesheime, Schulen und auch Pflegeheime oder Krankenhäuser inkludiert sind (Amt der Oö. Landesregierung, 2026).
Eine tiergestützte Therapie wird – ebenso exemplarisch dargestellt – von der Paracelsus Drogerie – angeboten, wobei sich der Therapieort in Niederösterreich befindet und somit eine Möglichkeit des Erreichens geschaffen werden muss (Paracelsus Drogerie Verwöhnoase, 2026).
Aus pflegerischer Sicht: Erwägt eine zuständige Pflegeperson, den Gedanken einer tiergestützten Therapie auf ihrer eigenen Station, müssen selbstverständlich organisationstechnische, -rechtliche und hygienespezifische Maßnahmen bedacht werden. Selbstverständlich muss aus der Pflegeanamnese ersichtlich sein, ob tiergestützte Therapien für diese*n konkrete*n Patient*in sinnvoll erscheinen.
Nicht zu vernachlässigen sind ebenso die Kosten einer tiergestützten Therapie, die in der Regel privat zu bezahlen sind oder eventuell durch ein zur Verfügung gestelltes Budget. Über den Sozialversicherungsträger eine tiergestützte Therapie zu erhalten, könnte sich als schwierig gestalten, da tiergestützte Maßnahmen oftmals keine klassisch medizinischen Therapien sind, sondern eher zum komplementären Bereich gezählt werden.
Allerdings besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sich eine dementsprechende Verordnung einzuholen und (in der Regel) vorab die Genehmigung für eine etwaige Kostenübernahme zu beantragen. Das Land Oberösterreich (als Beispiel) bietet eine Hippotherapie, wobei hier die Kosten zu 50% vom Krankenversicherungsträger und zu 50% vom Land Oberösterreich getragen werden (Amt der Oö. Landesregierung, 2026).
Eine Haftung der Autorin ist ausgeschlossen.
Amt der Oö. Landesregierung, Therapien – Therapiezentren/Heilbehandlung. (2026). Land Oberösterreich, Gesellschaft und Soziales, Therapien – Therapiezentren/Heilbehandlung. Abgerufen am 13. 04. 2026 von https://www.land-oberoesterreich.gv.at/14709.htm#:~:text=zuständige%20Bezirksverwaltungsbehörde%20weitergeleitet.-,Kosten?,Bezirkshauptmannschaft
Fortbildungsveranstaltungen für Therapiebegleithundeführer:innen. (2026). Veterinärmedizinische Universität Wien. Abgerufen am 10. 04. 2026 von https://www.vetmeduni.ac.at/therapiebegleithunde/fortbildungen
Hawkins et al. (11. Mai 2019). Animal-assisted therapie for schizophrenia and related disorders. Journal of Psychiatric Research, S. 10.
Hediger et al. (9. April 2019). Effects of animal-assisted therapy on social behaviour in patients with acquired brain injury: a randomised controlled trial. scientific reports, S. 8, doi: 10.1038/s41598-019-42280-0.
Horton et al. (15. Dezember 2023). Efficacy of Animal-Assisted Therapy in Treatment of Patients With Traumatic Brain Injury: A Randomized Trial. Society of Trauma Nurses, S. 7, doi: 10.1097/JTN.0000000000000705.
Lai et al. (25. November 2019). Animal-assisted therapy for dementia (Review). Cochrane Library. Cochrane Database of Systematic Reviews, S. 72.
Langer (National Georgaphic). (15. 08. 2025). national geografic. Abgerufen am 14. 03. 2026 von https://nationalgeographic.de/haustier/2024/09/seit-wann-leben-menschen-mit-haustieren-eine-reise-durch-die-mensch-tier-beziehung/
Messerli Forschungsinstitut für Mensch-Tier-Beziehung. (2026). Veterinärmedizinische Universität Wien. Abgerufen am 10. 04. 2026 von https://www.vetmeduni.ac.at/messerli-forschungsinstitut
Paracelsus Drogerie Verwöhnoase. (2026). Paracelsus Drogerie, Tiergestützte Therapie. Abgerufen am 13. 04. 2026 von https://www.paracelsus-drogerie.com
Positionspapier der European Society of Animal Assisted Therapy (ESAAT). (2022). Richtlinien und Grundsätze April 2022. ESAAT 2022.
Richtlinen Asisstenzunde des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. (1, GSZ: BMASK-44.301/0075-IV/A/7/2014. 1 2015). Richtlinien Assistenzhunde. Wien.
Richtlinie Therapiebegleithunde der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz . (1, GSZ: BMASGPK-2025-1.015.552. 1 2026). Richtlinie Therapiebegleithunde, der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über nähere Bestimmungen gem. § 39a Abs 10 BBG. Wien.
Tiergestützte Therapie, Einrichtungen, die Diagnostik und Therapie mit Hilfe von Tieren anbieten. (2026). Fonds Soziales Wien, Für die Stadt Wien. Abgerufen am 13. 04. 2026 von https://sozialinfo.wien.at/content/de/10/SearchResults.do?keyword=Tiergestützte+Therapie
Tiergestüzte Maßnahmen & psychosoziale Gesundheit. (15. 11 2024). gesundheit.gv.at. Abgerufen am 16. 03. 2026 von https://www.gesundheit.gv.at/leben/psyche-seele/krisenintervention/tiergestuetzte-therapie.html#tiergestuetzte-massnahmen-was-ist-das
Madeleine Auer,
ist akademische Expertin für Intensivpflege, Notfallsanitäterin und Studentin der Rechtswissenschaften an der Johannes-Kepler-Universität Linz.
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