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Angelika Feichtner
Das Sterbeverfügungsgesetz - Auswirkungen auf die Praxis

Zusammenfassung:

Das österreichische Sterbeverfügungsgesetz ist in Kraft getreten, ohne entsprechende Vorbereitung der betreffenden Gesundheitsberufe. Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegepersonen berichten von Überforderung und Unsicherheit. Es liegt in der Verantwortung der jeweiligen Institution, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Richtlinien zum Umgang mit Sterbewünschen und Anfragen um Suizidbeihilfe zur Verfügung zu stellen.

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Im Oktober des vergangenen Jahres wurde der Ministerialentwurf für ein „Bundesgesetz über die Errichtung von Sterbeverfügungen“ präsentiert, elf Monate nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes. Die Frist für die Begutachtung endete bereits nach drei Wochen. Damit entsteht der Eindruck, dass eine solide inhaltliche Auseinandersetzung mit den betreffenden Berufsgruppen und Organisationen gar nicht vorgesehen war. Die geänderte Rechtslage wirft nicht nur ethische Bedenken und praktische Fragen auf, sie stellt auch Pflegepersonen vor neue Aufgaben und Herausforderungen, auf die sie sich nicht entsprechend vorbereitet fühlen.

ASCIRS

Seit etwas mehr als vier Monaten ist ASCIRS online. Auf dieser Berichts-und Lernplattform der Österreichischen Palliativgesellschaft wurden bisher 33 Berichte eingereicht.

www.ascirs.at

Die Meldungen betreffen vollendete oder abgebrochene assistierte Suizide und Anfragen bezüglich Hilfe beim assistierten Suizid. Viele der meldenden Fachpersonen berichten von Überforderung, von der Wahrnehmung nicht ausreichend darauf vorbereitet zu sein und vor allem von Unsicherheit.

Nimmt die Leitung einer Organisation ihre Verantwortung nicht wahr und stellt ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern keine Handlungsanleitungen zur Verfügung, besteht die Gefahr, dass diese aufgrund ihrer jeweiligen persönlichen Haltung entscheiden und handeln. Damit wird die Problematik individualisiert und die Last der Entscheidung wird der jeweiligen Person aufgebürdet, was oft mit erheblichen Belastungen verbunden ist.

Ansteckendes Leid

Entscheiden sich professionell Betreuende dazu, einen Patienten oder eine Patientin beim assistierten Suizid zu unterstützen, werden vor allem zwei Motive genannt: 1) die Achtung des Rechts auf Selbstbestimmung und 2) die Beendigung von unerträglichem Leid.

Die Linderung von Schmerzen und anderer Symptome ist ein grundlegender Bestandteil der Ausbildungen aller Gesundheitsberufe. In der Konfrontation mit Personen mit existenziellem Leid fühlen sich professionell Betreuende aber oft hilflos.

Mit dieser Hilflosigkeit und der Tatsache, dass Leid ansteckend ist, wie es Kissane (2014) beschreibt, können die Betreuenden gleichsam in einen Sog dieses Leidens geraten, dem sie sich emotional nicht entziehen können. Hinzu kommt, dass die Wahrnehmung von Leid bei den Beobachtenden ähnliche Areale im Gehirn aktiviert, wie das bei eigenem Erleben der Fall wäre (Rizzolatti & Sinigaglia, 2008). Beobachtetes Leid ist ansteckend und damit entsteht ein hoher Handlungsdruck. In der Begegnung mit existenziell leidenden Patientinnen und Patienten ist aber weniger professionelles Handeln gefragt, sondern das Da-Bleiben, das Mit-Aushalten und Mit-Tragen des als unerträglich wahrgenommenen Leidens.

            „Das Leiden ist keine Frage, die eine Antwort verlangt; es ist kein Problem, das eine      Lösung verlangt; es ist ein Mysterium, das eine Präsenz verlangt“ (Wyatt, 2012).

Aber genau das fällt schwer. Die Nachvollziehbarkeit des beobachteten Leidens der Betroffenen und der oft appellhaft vorgebrachte Wunsch nach Hilfe beim Suizid lösen tiefes Mitgefühl aus. Dieses Mitgefühl, oft aber auch ein wenig reflektiertes Mit-Leiden, kann dazu führen, dass eine Beendigung des Lebens als scheinbar einziger Ausweg aus dem nicht nur für den Patienten oder die Patientin, sondern auch für die betreuende Pflegeperson unerträglichen Leiden erscheint.

Jede Beihilfe zum Suizid setzt voraus, dass die Helfenden sich in gewisser Weise mit der suizidwilligen Person identifizieren und deren Leben auch nicht mehr für lebenswert erachten. Denn nur, wenn sie – wie der Patient oder die Patientin – diesem Leben keinen Wert mehr beimessen, können sie die Suizidbeihilfe mit ihrem Gewissen vereinbaren (Küchenhoff & Teising 2022, S. 17).

Die Bereitschaft einen assistierten Suizid zu unterstützen, ist meist eine emotional gefärbte und moralisch begründete Entscheidung, weil eine Situation nicht mehr ertragen werden kann. Es kommt zu einer Identifikation und die Beendigung unerträglich gewordenen Leidens kann als moralische Rechtfertigung für eine Unterstützung beim assistierten Suizid gedeutet werden. Zwischen dem möglicherweise verständlichen Wunsch von Patientinnen und Patienten nach Beihilfe zum Suizid, den institutionellen Richtlinien und den berufsethischen Vorgaben entsteht ein Spannungsfeld, das bei den professionell Betreuenden zumindest zu moralischer Unsicherheit oder auch zu ausgeprägtem moralischem Stress führen kann.

Bedeutung des Teams

Die Entscheidung zu einer Beihilfe zum Suizid wird jedoch keinesfalls leichtfertig getroffen. Die Entscheidung ist nicht nur von den jeweiligen persönlichen, moralischen Werten geprägt, sondern auch vom Kontext bzw. von den institutionellen Vorgaben und vor allem von den Haltungen innerhalb des Teams. Bei der Entscheidung für oder gegeneine Beihilfe ist das Team, bzw. die innerhalb des Teams bestehenden Haltungen, maßgeblich.

Die aktive Beteiligung an einem assistierten Suizid hat zweifellos beträchtliche Auswirkungen auf die Hilfe leistende Person. Das Leiden zu beenden, in dem das Leben des Patienten bzw. der Patientin beendet wird, kann nicht nur zu moralischer Belastung bei den professionell Betreuenden führen, es steht auch im Widerspruch zum professionellen Ethos.

Für die Pflege trifft das in besonderer Weise zu: Ihrer beruflichen Ethik zufolge, sind Pflegepersonen noch mehr als andere Professionen gefordert, an der Seite der leidenden Patientinnen und Patienten zu bleiben, sie bestmöglich zu unterstützen und dem Leid standzuhalten – es mit-auszuhalten.

 

Professionelle Haltung

In der Begegnung mit Patientinnen und Patienten, die einen Wunsch nach assistiertem Suizid äußern, ist es wichtig, sich nicht von den eigenen Emotionen und moralischen Vorstellungen leiten zu lassen, sondern eine professionelle Haltung einzunehmen. Das bedeutet, ihre Not wahrzunehmen, nicht zu werten und ihnen mit Respekt und Achtung zu begegnen. Eigene moralische Anschauungen sind hintanzustellen.

Mit dem Sterbeverfügungsgesetz haben Patientinnen und Patienten unter bestimmten Voraussetzungen zwar das Recht, ihr Leben durch einen assistierten Suizid zu beenden, es besteht jedoch keine Verpflichtung – für niemanden – diese Beihilfe zu leisten. Trotzdem können durch eine Anfrage zum assistierten Suizid druckvolle Situationen entstehen und oft beginnt erst damit die Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Haltungen innerhalb des Teams.

Die Legalisierung der Suizidassistenz wird das berufliche Selbstverständnis und die Praxis der betreffenden Gesundheitsberufe beeinflussen. Wie sehr, das wird nicht zuletzt davon abhängen, wie sich die Organisation und die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum assistierten Suizid positionieren. Es ist daher noch einmal zu betonen, wie wichtig es ist, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eine reflektierte Haltung dazu entwickeln.

Neutralität ist keine Option.

 

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Literatur

Literatur:

Kissane, D. W. (2014). Demoralization: A Life-Preserving Diagnosis to Make for the Severely Medically Ill. Journal of Palliative Care, 30(4), 255–258.

Küchenhoff, J., & Teising, M. (Hrsg.). (2022). Sich selbst töten mit Hilfe Anderer- Kritische Perspektiven auf den assistierten Suizid. Psychosozial Verlag.

Rizzolatti, G., Sinigaglia, C., & Griese, F. (2012). Empathie und Spiegelneurone: Die biologische Basis des Mitgefühls(Orig.-Ausg., 4. Aufl). Suhrkamp.

Wyatt, J. (2009). Matters of life and death: Human dilemmas in the light of the Christian faith. Inter-Varsity Press.

Zur Person

ANGELIKA FEICHTNER, MSC

Diplom in Palliative Care der International School of Cancer Care in Oxford, langjährige Pflege- und Lehrpraxis im Bereich von Palliative Care und Hospizarbeit.

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