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Manuela Hödl
Teil 1: Pflegeheimpraxis zwischen Schutz und Freiheit in der COVID-19 Krise

Ein für mich wesentlicher Aspekt der COVID-19 Pandemie beschäftigt sich mit der Balance zwischen Schutz und Freiheit. Basierend auf diesen beiden Aspekten soll sich der erste, hier vorliegende Beitrag, um den Schutz der Bewohner*innen/des Personals und dem Aspekt der persönlichen Freiheit innerhalb der Pflegepraxis beziehen. Ich fokussiere mich bewusst auf Bewohner*innen, da ich in der Langzeitpflege forsche. Bezogen auf die Pflegewissenschaft geht es um den Schutz von Forschungsideen auf der einen Seite und die Freiheit, im Sinne des öffentlichen Zugangs zu Forschungsdaten und Publikationen, auf der anderen Seite, womit ich mich in einem weiteren Beitrag (Ausgabe: pflegenetz.magazin 03/2021) beschäftigen werde. Ich möchte hier festhalten, dass beide Beiträge auf meiner persönlichen Meinung und Einschätzung beruhen.

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Zusammenfassung

Im nachfolgenden Beitrag werden Fragen zu den Thematiken Schutz und Freiheit aufgeworfen und kritisch beleuchtet, aber auch Erfolge und Leistungen sichtbar gemacht. Dabei wird inhaltlich der Schutz der Bewohner*innen, der mit Vorwürfen, Beschimpfungen, etc. einhergeht, thematisiert. Sowie die Unterschreitung der personellen Mindestausstattung, und die persönliche Freiheit der Bewohner*innen und des Pflegeheimpersonals angesprochen.

Pflegeheimpraxis zwischen Schutz und Freiheit

Folgende Auszüge aus Schlagzeilen waren seit Beginn der COVID-19 Pandemie in den Medien über die Pflegeheimpraxis zu lesen: „Verdacht der fahrlässigen Tötung“, „vorsätzliche Gefährdung“, „Menschenrechtsgefährdung“, „Überprüfung des Besuchsverbots/Isolationsmaßnahmen“, „mehr als die Hälfte aller COVID-19 Todesfälle in Pflegeheimen“ (Krisper, 16.04.2020; steiermark.ORF.at, 18.04.2020; Die Presse, 19.11.2020; Richter-Trummer, 20.05.2020; Schrenk, 14.01.2021; Zach, 29.07.2020).
Seit dem Beginn der COVID-19 Krise in Österreich wurde in/von den Medien durchwegs negativ vom Langzeitpflegebereich berichtet. Für mich stellt sich hier die Frage, wo die Schlagzeilen über die Erfolge, die Leistungen des Pflegeheimpersonals (Leitungen, Pflege, Heimhilfe, Küche, Reinigung etc.) bleiben?

Das Pflegeheimpersonal stand und steht durch die COVID-19 Pandemie zwischen Vorwürfen, Beschimpfungen, dem Verdacht der fahrlässigen Tötung etc. den Ausgangsbeschränkungen für Bewohner*innen, und den zulässigen Gründen zum Verlassen des Pflegeheims. Aber auch zwischen dem Schutz der Bewohner*innen und sich selbst durch die Einhaltung der Abstandregeln, Besuchsverbote und der persönlichen Freiheit der Bewohner*innen und der Mitarbeiter*innen. Eine Gratwanderung zwischen Schutz und Freiheit.
Solch ein Schutz kann nur dann gewährleistet sein, wenn eine ausreichende Anzahl qualifizierter Personen bereitgestellt ist, um eine adäquate Pflege und Betreuung sicherzustellen. Dem entgegen steht, dass der Personalschlüssel in Pflegeheimen in der Steiermark aufgrund der COVID-19 Pandemie unterschritten werden darf, wenn die Pflege- und Betreuung gewährleistet werden kann (Steiermärkische Landesregierung, 2020).
Ich stelle mir hier die Frage, wie die Pflege- und Betreuung gewährleistet werden kann, wenn der Personalschlüssel unterschritten werden darf? Dient der Personalschlüssel nicht dazu, eine personelle Mindestausstattung zu gewährleisten, wie in der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung beschrieben? Abgesehen von der personellen Mindestausstattung, welche aufgrund von COVID-19 unterschritten werden darf, kommen verpflichtenden Aufklärungsgespräche lt. COVID-19 Verordnung (BMSGPK, 2021) als zusätzliche Aufgabe für das Pflegeheimpersonal hinzu. Wie sollen noch zusätzliche Aufgaben erledigt werden, wenn die personelle Mindestausstattung nicht gewährleistet ist?
Zum Thema Freiheit wird in den Empfehlungen des Ministeriums klar dargelegt, dass für die Bewohner*innen dieselben Empfehlungen für Ausgänge gelten wie für die restliche Bevölkerung (Richter-Trummer, 20.05.2020). Aktuell würde dies bedeuten, dass Verlassen des privaten Wohnbereichs (in diesem Fall das Pflegeheim) zwischen 06.00 und 20.00 Uhr z.B.: zur (1) Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten; (2) zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, wie der Kontakt mit einzelnen engsten Angehörigen/Bezugspersonen etc. (3) aber auch der Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung zulässig sind (BMSGPK, 2021).

Der Aufenthalt im Freien zur psychischen Erholung spielt auch in der Pflegeheimpraxis eine enorme Rolle durch Hochbeete, die von Bewohner*innen versorgt werden, Spazierwege, Pavillons zum Tratschen, Tiere wie Hasen/Ziegen, die im Garten untergebracht sind. Aber, wie soll es möglich sein, bei einer Unterschreitung der personellen Mindestausstattung, diese psychische Erholung zu ermöglichen?

Erfolge und Chancen zwischen Schutz und Freiheit

In den Medien wurde in den letzten Monaten durchwegs ein negatives Bild der Pflegeheime gezeigt. Ich bin der Meinung, wir sollten vielmehr die Leistungen des Pflegeheimpersonals sichtbar zu machen.
Wussten Sie, dass die Pflegeheimmitarbeiter*in dazu beigetragen haben, 81,2% der Bewohner*innen (APA/NÖN, 26.01.2021; BM Anschober, 2021; Statistik Austria, 2020) vor einer Infektion zu schützen? Dieser enorme Erfolg wurde, trotz der schwierigen Personallage und der Tatsache, dass der Pflegeheimpersonalschlüssel aufgrund der COVID-19 Pandemie unterschritten werden darf/durfte, erzielt. Ich bin überzeugt davon, dass dies nur möglich war, weil jede/r einzelne Pflegeheimmitarbeiter*in die eigene persönliche Freiheit massiv zum Schutz der Bewohner*innen eingeschränkt hat.
Kurzum: diese Gratwanderung zwischen Schutz und Freiheit birgt viele Herausforderungen und Veränderungen, die noch sehr lange Diskussionen nach sich ziehen werden. Es bringt einige Herausforderungen und noch sehr lange Diskussionen mit sich, um eine Balance zwischen Schutz und Freiheit zu schaffen. ABER: sie kann und sollte auch genutzt werden, um endlich die Leistungen und Erfolge des Pflegeheimpersonals sichtbar zu machen!

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Fußnoten

APA/NÖN.at: 43 Prozent der Covid-19-Toten in Alters- & Pflegeheimen, in: NÖ Nachrichten, 26.1.2021, https://www.noen.at/in-ausland/oesterreich-43-prozent-der-covid-19-toten-in-alters-pflegeheimen-epidemie-senioren-viruserkrankung-oesterreich-coronavirus-nofb-245685136 [Zugriff: 22.3.2021].

BM Anschober, R. (2021). Beantwortung der parlamentarische Anfrage, 4298/AB vom 25.1.2021 zu 4311/J.

Schutzmaßnahmen zur Verhinderung einer Notsituation auf Grund von COVID-19 (4. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung), (2021).

Krisper, M.: Mehrere Corona-Tote in Heim: Ermittlungen laufen, in: Kronen Zeitung, 16.4.2020, https://www.krone.at/2137005 [Zugriff: 22.3.2021].

steiermark.ORF.at: CoV: Ermittlungen in steirischem Altersheim, in: ORF.at, 18.4.2020, https://steiermark.orf.at/stories/3044618/ [Zugriff: 22.3.2021].

Die Presse: Zweite Coronawelle schlägt in Pflege- und Altenheimen zu. in: Die Presse, 19.11.2020, https://www.diepresse.com/5899680/zweite-coronawelle-schlagt-in-pflege-und-altenheimen-zu [Zugriff: 22.3.2021].

Richter-Trummer, A.: Pflegeheim drohte: „Wenn Sie das Haus verlassen, lasse ich Sie nicht mehr herein“ in: meinbezirk.at, 20.05.202, https://www.meinbezirk.at/c-politik/pflegeheim-drohte-wenn-sie-das-haus-verlassen-lasse-ich-sie-nicht-mehr-herein_a4075830 [Zugriff: 22.3.2021].

Schrenk, J.: Wiener Pflegeheim: Virus-Mutation kam wahrscheinlich mit einem Mitarbeiter, in: kurier.at, 14.1.2021, https://kurier.at/chronik/wien/virus-mutation-kam-wahrscheinlich-mit-einem-mitarbeiter/401155377 [Zugriff: 22.3.2021].

Statistik Austria. (2020). Betreuungs- und Pflegedienste. http://pic.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/soziales/sozialleistungen_auf_landesebene/betreuungs_und_pflegedienste/index.html

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. November 2017 über die Personalausstattung in Pflegeheimen, (2020). https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/LrStmk/20001398/PAVO%2c%20Fassung%20vom%2008.02.2021.pdf

Zach, K.: Corona-Isolation: Bewohner klagen Pflegeheime, in: kurier.at, 29.07.2020, https://kurier.at/chronik/wien/corona-schutzmassnahmen-in-pflegeheimen-vor-gericht/400985768 [Zugriff.22.3.2021].

Literatur

Dr.in Manuela Hödl MSc, BSc
Universitätsassistentin, Institut für Pflegewissenschaft, Medizinische Universität Graz. Schwerpunkte: Langzeitpflegeinrichtungen, Kontinenzversorgung, chronische Wunden.
Kontakt: Manuela.hoedl@medunigraz.at; +43 316 385 71651; Institut für Pflegewissenschaft, Universitätsplatz 4/3, 8010 Graz.

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