Eine Mitarbeiterin in der Pflege erzählt: „Ich erinnere mich noch gut an den Tag, als eine Sachverständige im Auftrag der Behörde in unserem Haus zu Gast war. Die Ankündigung des Besuchs sorgte in mir für ein mulmiges Gefühl. Ich fühlte mich sehr unsicher und war sehr nervös, während sie bei uns im Haus war. Würde sie meine Arbeit eventuell negativ bewerten? Ich bemühte mich, ihr die positiven Dinge zu erzählen, die auf unserer Station geschehen, doch ihr forsches Vorgehen verunsicherte mich noch mehr…“.
Folgende Fragen beschäftigen nicht nur die oben genannte Mitarbeiterin oft, wenn sie an den Besuch eine*r Sachverständigen denkt:
Die Aufgaben einer*s Sachverständigen variieren, doch die häufigste Form ist die Überprüfung der Einrichtung im Auftrag einer Behörde. Da die Behörde meist auch Fördergeber für die Einrichtung ist, behält sich die Behörde vor, bestimmte Qualitätsmerkmale für den Betrieb der Einrichtung vorauszusetzen bzw. deren Einhaltung auch zu überprüfen. Die genauen Aufgaben einer*s Sachverständigen in der Pflege können je nach dem spezifischen Auftrag, der behördlichen Vorgabe und den lokalen rechtlichen Bestimmungen variieren. Im Allgemeinen beinhalten die Aufgaben jedoch beispielsweise folgende:
Wenn Sie das Gefühl haben, ihre Arbeit aus Zeit- oder Personalmangel nicht zur Zufriedenheit ausüben zu können, suchen Sie das Gespräch mit ihrer*m Vorgesetzten. Erklären Sie ihre Bedenken und die Auswirkungen auf die Pflegequalität und die Bewohner*innen. Bitten Sie um eine Lösung oder um Maßnahmen, um das Personalproblem zu beheben. Seien sie sich bewusst – auch ihr*e Vorgesetzte*r tut im Normalfall alles, was in seiner*ihrer Macht steht. Gute qualifizierte Mitarbeiter*innen sind derzeit nicht leicht zu finden. Bis zum Eintritt von weiteren Mitarbeiter*innen kann es auch hilfreich sein, konkrete Vorschläge zu unterbreiten, wie die Arbeitsabläufe effizienter gestaltet werden können.
Nein, in der Regel sollten Mitarbeiter*innen in einer Pflegeeinrichtung nicht persönlich belangt werden, solange er oder sie angemessen gehandelt und seine oder ihre Bedenken kommuniziert hat. Die Verantwortung für die ausreichende Personalbesetzung und die Einhaltung der Standards liegt in der Regel bei der Einrichtungsleitung und der Geschäftsführung. Allerdings sollte er oder sie diese Bedenken melden, wie im vorherigen Antwortabschnitt beschrieben. Indem Bedenken dokumentiert und dem*der Vorgesetzten mitgeteilt werden, trägt der*die Mitarbeiter dazu bei, auf die Probleme aufmerksam zu machen und mögliche Lösungen zu finden.
Wenn der Termin der Überprüfung durch eine*n Sachverständige*n angemeldet wird, seien Sie sich bewusst, dass der Besuch in erster Linie dazu dient, die Qualität der Pflege zu verbessern. Indem Sie kooperativ und professionell mit dem*der Sachverständigen interagieren, können Sie dazu beitragen, dass konstruktives Feedback gegeben wird und mögliche Verbesserungen in Ihrer Einrichtung umgesetzt werden können. Sie können den*die Sachverständige*n am besten unterstützen, indem sie sich auf den Termin gut vorbereiten und bereits im Vorfeld relevante Unterlagen bezüglich der Pflegepraxis, der Prozesse und der Dokumentation in ihrer Einrichtung besorgen.
Die Übernahme von Eigenverantwortung in der Pflege ist der Schlüssel zur kontinuierlichen Verbesserung und Qualitätssicherung – auch in der Zusammenarbeit mit dem*der Sachverständigen. Indem wir uns bewusst unserer Rolle und Verantwortung als Pflegekräfte stellen und gleichzeitig offen und kooperativ mit Sachverständigen zusammenarbeiten, legen wir den Grundstein für eine gute Zusammenarbeit, eine kontinuierliche Verbesserung der Pflegequalität und das Wohl unserer Patient*innen.
ist Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige mit jahrzehntelanger Führungserfahrung als PDL als auch als Geschäftsführerin, sowie Mentorin und Sparringpartner für Führungskräfte im Gesundheits- und Sozialbereich.
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