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Waltraud Haas-Wippel
Der Prüfbericht "Pflege- und Betreuungsberufe in der Steiermark" des Landesrechnungshofes zeigt die Schwachstellen im Pflegesystem auf.

Der Prüfbericht „Pflege- und Betreuungsberufe in der Steiermark“ des steirischen Landesrechnungshofes (LRH) , für den Zeitraum 2017 bis 2021, wurde im April 2022 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Dieser Bericht steckt voller Kritik am System Pflege in der Steiermark. Die Medien berichteten daraufhin mit folgenden Headlines, wie „Prüfer rügen Landesregierung: Pflegemisere teils hausgemacht“,„Landesrechnungshof kritisiert Land Steiermark: Personalengpässe seien bereits seit mehr als einem Jahrzehnt nicht erkannt worden“, „Unzuverlässige Daten – kein Überblick“, „Land gefordert, seine Hausaufgaben zu machen“ usw.

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Für die Pflegenden in der Steiermark und dem ÖGKVSteiermark kamen diese Erkenntnisse nicht überraschend, denn seit Jahren weist der ÖGKVSteiermark immer wieder auf diese Problemstellungen bei den verantwortlichen und politischen Stellen hin. In diesem Prüfbericht hält der Landesrechnungshof fest, dass die prekäre Situation bei den Pflege- und Betreuungsberufen durchaus hausgemachte Gründe hat. Die demographische Entwicklung, mit einem Anstieg der Anzahl der pflegebedürftigen Personen, bei gleichzeitiger Stagnation oder gar Rückgang von potenziell zur Verfügung stehenden Pflegekräften war aus Sicht des Landesrechnungshofes schon seit mehr als einem Jahrzehnt absehbar. Die Maßnahmen der verantwortlichen Entscheidungsträger wurden als „nicht ausreichend bis ungeeignet“ beurteilt. Vor allem kritisiert der Landesrechnungshof die mangelhafte Datenlage. So konnten von der zuständigen Abteilung keine konkreten Aussagen zum derzeitigen Personalstand in den Pflege- und Betreuungsberufen bzw. zu den in den jeweiligen Versorgungsstrukturen fehlenden Berufsgruppen getätigt werden. Auch über die Anzahl an Ausbildungsplätzen gab es keine exakten Angaben. Diese Umstände führten laut Prüfbericht zu einer inkongruenten, unpräzisen und unvollständigen Datenlage, welche eine zielorientierte Steuerung nicht zugelassen hat. Dies hatte zur Folge, dass das Land seine Planungen über Ausbildungen und Personalplanungen der Pflegekräfte auf unzuverlässigen Daten aufgebaut hat, da keine exakten Angaben über den eingesetzten Personalstand existieren.

Auch bei den Ausbildungsplätzen gab es divergierende Angaben. Dies und auch die Fehleinschätzung aus einer Bedarfsstudie der EPIG GmbH sowie die fehlenden Abstimmungen mit anderen Abteilungen des Landes hatten zur Folge, dass keine zielgerichteten Strategieentwicklungen und keine nachhaltigen Maßnahmen gesetzt wurden sowie keine Gesamtschau über Kosten und Einsatz von Pflege- und Betreuungskräften möglich war.

Der Landesrechnungshof stellte ebenfalls fest, dass im intra- wie auch extramuralen Bereich eine starke Nachfrage an Pflege- und Betreuungskräften herrscht, insbesondere an DGKP, welche nicht bedient werden kann und geht im Hinblick auf die verschiedenen Einflussfaktoren zumindest kurz- bis mittelfristig von einer weiteren Verschärfung der angespannten Situation aus.

Und obwohl der dringende Bedarf an DGKP von allen Fachleuten immer wieder laut und klar gefordert wurde und es mehr als doppelt so viele interessierte Bewerber*innen für die Diplomausbildung an der Fachhochschule (FH) als Plätze gab, wurden die Studienplätze an der FH nicht erhöht. Die interessierten Bewerber*innen für Pflege- und Betreuungsberufe und somit potenziell zukünftigen Pflegekräfte gingen damit für die Pflege verloren.

All diese Kritikpunkte müssen den Verantwortlichen bekannt gewesen sein, da der ÖGKV-Steiermark und andere Stakeholder diese seit Jahren immer wieder aufzeigten.

Weiters kam der Landesrechnungshof zum Ergebnis, dass sich die nach wie vor bestehenden kleinteiligen Strukturen sowohl im intramuralen als auch im extramuralen Bereich (große Anzahl an Pflegeheimen) auf den Personalbedarf auswirken und dies in der Personalbedarfsentwicklung berücksichtigt werden muss. Die zunehmenden erforderlichen Spezialisierungen in der Pflege führen zu erhöhten Anforderungen hinsichtlich des Personalbedarfs und die damit einhergehende Personalbedarfsentwicklung muss ebenso in der Ausbildungsplanung Berücksichtigung finden. Auch die COVID-19-Pandemie und die erforderlichen Rahmenbedingungen haben einen Einfluss auf die erforderlichen Personalressourcen.

Der Rechnungshof fordert daher eine zielgerichtete Ausbildungsoffensive, denn der für 2025 prognostizierte Bedarf in der Steiermark wurde bereits Ende 2020 durch die in diesen Berufen tätigen Pflegekräfte übertroffen.Bereits jetzt mussten in der Steiermark mehrere hundert Betten im Akutbereich sowie im Langzeitbereich gesperrt werden, weil die dafür erforderlichen Pflegekräfte nicht vorhanden sind!

Die in der EPIG-Studie herangezogenen Parameter sowie die geplanten und strukturellen Entwicklungen in den Versorgungsbereichen und der ermittelte Bedarf wurden von der Realität längst überholt, d. h., dass der Gesamtpersonalbedarf für 2025 zu knapp bemessen wurde.

Die zu geringen zur Verfügung gestellten Ausbildungsplätze an der Fachhochschule lagen völlig fern der in der als Planungsgrundlage herangezogenen EPIG-Studie, denn die in dieser Studie notwendig berechnete Anzahl an Ausbildungsplätzen wurde unterschritten. Der LRH hinterfragte auch, warum sich das Land Steiermark in der Übergangsfrist bis 2024 für ein Parallelmodell der DGKP-Ausbildung entschied und die GuKG-Ausbildungen an Schulen und Fachhochschulen anbietet („Parallelmodell“) – entgegen der Empfehlung der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG). Dieses Parallelmodell hat einen massiven Einfluss auf die Ausbildung der Pflegefachassistenz (PFA), da die Bewerbungen für die PFA-Ausbildung aufgrund derselben Zugangskriterien wie zur DGKP-Ausbildung gering sind.

Auch auf diese Problematik hat der ÖGKV-Steiermark seit Jahren in Pressekonferenzen und persönlichen Gesprächen mit den politischen Verantwortlichen immer wieder eindringlich hingewiesen.

Zusammengefasst finden sich in dem Landesrechnungshofbericht zahlreiche Empfehlungen, die sich mit den Forderungen des ÖGKV-Steiermark decken:

  • Die Steiermark braucht einen übergeordneter Personalbedarfsplan im Pflege- und Betreuungsbereich unter Berücksichtigung der Personalkapazitäten zur Sicherstellung der erforderlichen Versorgungsstrukturen.
  • h., dass sämtliche Versorgungsstrukturen inklusive der daraus resultierenden Personalerfordernisse, insbesondere auch die neuen Angebote (z. B. CN, Case- und Care-Management, Alltagsbegleitungen, Entlastungsdienste etc.) in der Bedarfsplanung zu berücksichtigen sind.
  • Der LRH empfiehlt daher, eine Pflegestrategie für die Steiermark zu entwerfen, diese zu operationalisieren und Maßnahmen nachhaltig zu verfolgen sowie diese in regelmäßigen Abständen zu evaluieren. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist die Anpassung der Versorgungsstrukturen an die Planungsvorgaben unter Festlegung des Skill-Grade-Mixes im Sinne einer kompetenzorientierten Aufgabenverteilung auf allen Versorgungsebenen – immer unter Einbeziehung von Pflegeexpert*innen.
  • Schaffung einer gesicherten und vollständigen Datengrundlage des tatsächlichen Personal- und Ausbildungsbedarfes, die die Basis für eine bedarfsgerechte Steuerung der Pflege- und Betreuungsberufe ist und die Schaffung der daraus resultierenden notwendigen Ausbildungsplätze.
  • Es bedarf dringend einer zielgerichteten Ausbildungsoffensive, um die Anzahl der Ausbildungsplätze an den tatsächlichen Bedarf anzupassen, d. h. die Dimensionierung der notwendigen Ausbildungsplätze an der Fachhochschule sowie erforderliche Personalressourcen müssen sichergestellt werden.
  • Darüber hinaus ist die rasche und vollständige Überführung der Ausbildung zum gehobenen Dienst an die Fachhochschulen („Cut-Modell“ = Beendigung des Parallelmodells durch Änderung der Zugangskriterien) und die Sicherstellung von ausreichenden Studienplätzen an der Fachhochschule.
  • Es braucht bessere Rahmenbedingungen und auch die Erfahrungen aus der COVID-19-Pandemie müssen in der Planung der Versorgungsstrukturen, aber auch in der Planung der Personalressourcen Berücksichtigung finden, um auf potenzielle Krisensituationen möglichst rechtzeitig und flexibel reagieren zu können.

Auf all diese Problemstellungen und Forderungen, die im Prüfbericht des Landesrechnungshofes aufgezeigt und transparent gemacht wurden, hat der ÖGKV-Steiermark immer wieder hingewiesen.

Jetzt liegen die erforderlichen Maßnahmen und Empfehlungen „schwarz auf weiß“ am Tisch. Nun braucht es eine rasche Umsetzung dieser Lösungsschritte durch die verantwortlichen Stellen und durch die politischen Entscheidungsträger. Die Problematik lässt kein Zögern oder Zaudern zu und diese dringend notwendigen Schritte müssen gemeinsam, d. h. unter Einbindung und in Abstimmung mit Pflegeexpert*innen erfolgen und dürfen nicht durch berufsfremde Personen am grünen Tisch entschieden werden!

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Literatur

Quelle: Landesrechnungshof Steiermark (2022). Prüfbericht Pflege- und Betreuungsberufe in der Steiermark. Abgerufen von http://www.lrh.steiermark.at

Zur Person

Waltraud Haas-Wippel MA

Stellvertretende Landesvorsitzende ÖGKV-Steiermark

Akademisch geprüfte Pflegemanagerin

Akademisch geprüfte Gerontologin

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