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Sabine Ruppert, Patrik Heindl
Assistierter Suizid - Rolle der Pflege

In unserem letzten Artikel haben wir die Situation dargestellt, in der eine Patientin eine Pflegeperson um nähere Informationen zum assistierten Suizid bittet. Dieser ist seit 1.1.2022 in Österreich durch Erstellung einer Sterbeverfügung möglich. Nun möchten wir uns näher mit den Gedanken der betroffenen Pflegeperson und ihren möglichen Reaktionen auseinandersetzen.

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Als der Wecker in der Früh läutet, denke ich mir: „Nein, das kann nicht sein – schon Zeit für den Tagdienst!“ Ich bin am Weg in die Arbeit und bin etwas unruhig, denn heute werde ich es tun! Es ist zehn Tage her, seit Frau K. mich im Nachtdienst um Hilfe beim assistierten Suizid gefragt hat. Heute werde ich Ihr alle Informationen, die ich finden konnte, geben. Ich hoffe, dass sie nicht enttäuscht ist beziehungsweise dass ich ihr doch ein wenig helfen kann.

Ich denke an die letzten Tage zurück, in denen ich über den assistierten Suizid recherchiert habe, und wie ich mit Kolleg*innen und Freund*innen diskutiert habe. Ich habe sogar bei der Chefvisite gefragt, wie der assistierte Suizid in Österreich geregelt ist und abläuft. Ich habe das Gesetz, verschiedene Artikel und Stellungnahmen gelesen und versucht, alle relevanten Dinge zusammenzufassen.

Die Reaktionen waren sehr unterschiedlich – von totaler Ablehnung des Themas an sich bis hin zur Aussage „Das kann ich mir auch vorstellen“. Wenn ich ehrlich bin, hat mich das Thema „assistierter Suizid“ in den letzten zehn Tagen sehr beschäftigt. Wenn ich richtig darüber nachdenke, so hat mich nicht nur die Recherche Zeit gekostet, sondern es hat mich auch emotional sehr bewegt. Die Frage von Frau K. ist immer noch unbeantwortet: “Ob ich sie beim assistierten Suizid begleiten könne? Egal wo und wie, das wäre ihr ein großes Anliegen.“

Ich hätte noch so viele Fragen an Frau K. Ich weiß aber nicht, ob ich sie das alles fragen kann und darf. Brauche ich diese Informationen überhaupt, damit ich eine Entscheidung treffen kann? Warum will sie überhaupt den assistierten Suizid durchführen, sie ist ja noch nicht so stark eingeschränkt? Steht mir das überhaupt zu, die Entscheidung von Frau K. infrage zu stellen? Noch viele weitere Gedanken gehen mir durch den Kopf. Mittlerweile bin ich auf der Station angekommen und meine ganze Aufmerksamkeit gilt der Dienstübergabe. Ich werde nach der Morgenrunde zu Frau K. gehen und mit ihr darüber reden.

Bei der Übergabe wurde gesagt, dass Frau K. morgen nach Hause geht. Also werde ich ihr heute meine Ergebnisse und Entscheidung mitteilen. Ich klopfe an das Zimmer 4 und betrete es. Frau K. sitzt im Bett und liest in einem Buch. Das Gespräch beginnt:

Pflegeperson (PP): „Guten Morgen Frau K.! Alles gut?“

Frau K.: „Ja danke, sehr gut. Ich gehe morgen nach Hause und ich bin sehr froh darüber. Aber was ist mit Ihnen? Wie geht es Ihnen? Sie wirken etwas angespannt, nicht so lustig wie sonst.“

PP: „Na ja, es geht um den assistierten Suizid. Ich habe mich etwas schlaugemacht.“

Frau K. „Da bin ich aber gespannt!“

PP: „Also Sie brauchen sicher einmal zwei Ärzt*innen, die mit Ihnen reden und feststellen müssen, ob Sie an einer unheilbaren zum Tode führenden oder an einer schweren chronischen Erkrankung mit anhaltenden Symptomen leiden, die Sie sehr stark einschränkt und zu Leiden führt. Diese Ärzt*innen müssen Sie auch noch dahingehend untersuchen, ob Sie den Entschluss auch frei und selbstständig fassen können. Sie müssen Sie auch über psychotherapeutische und palliativmedizinische Angebote sowie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und ähnliches beraten. Das wird sicher ein längeres Gespräch werden oder sogar mehrere. Ich habe leider keine offizielle Liste gefunden von Ärzt*innen , die diese Beratung und Aufklärung durchführen. Aber da Sie auf jeden Fall eine*n Palliativmediziner*in brauchen, habe ich Ihnen eine Liste mit diesen Fachärzt*innen herausgesucht. Wenn diese Gespräche positiv verlaufen, müssen Sie zwölf Wochen warten, außer Sie befinden sich schon in der Endphase Ihres Lebens. Dann müssen Sie nur zwei Wochen warten. Nach Ablauf dieser Zeit gehen Sie mit der ärztlichen Bestätigung zu einem Notar und verfassen dort die Sterbeverfügung. Diese wird in ein Register eingetragen und ist ein Jahr lang gültig. Sie bekommen mit dieser Sterbeverfügung das Medikament von der Apotheke für ein Jahr, dann muss man es wieder zurückbringen. Sie müssen bis zur Einnahme des Präparats dafür sorgen, dass niemand Zugang zum Medikament hat.
Das ist im Großen und Ganzen das Gesetz, das eigentlich nur beschreibt, wie man eine Sterbeverfügung erstellt und wie man zu dem Medikament kommt. Zeitpunkt und Ort kann man mehr oder weniger selbst auswählen.“

Nachfolgend werden nun einige Szenarien dargestellt, die die Pflegeperson Frau K. anbieten kann und die derzeit in der Praxis möglich sind.

Szenario 1

PP: „Also bei uns auf der Station ist der assistierte Suizid nicht möglich. Wir hatten das auch noch nicht, aber es soll bei uns im Haus eine Station definiert werden, wo in Zukunft der assistierte Suizid begleitet werden kann. Vielleicht eine gute Idee, das sind dann Expert*innen, die sich sehr gut auskennen. Da wir hier auf der Station den assistierten Suizid nicht begleiten, sondern nur auf der speziellen Station, kann ich Sie leider nicht unterstützen.“

Szenario 2

PP: „Also rechtlich gesehen ist das eindeutig. Frau K., Sie müssen bestimmte Schritte einhalten, dann bekommen Sie dieses Mittel. Und was auch klar ist, im Krankenhaus können, also eigentlich dürfen Sie das nicht machen. Sie können bzw. dürfen das nur zu Hause machen. In unserem Krankenhaus gab es schon von der Leitung die ersten Informationsschreiben, dass der assistierte Suizid eine Handlung sei, die der Grundhaltung des Krankenhauses widerspricht. Wenn man diese Schreiben genau nimmt, darf ich Ihnen die Informationen gar nicht geben, weil ich von der Pflege bin und das dürfen nur Ärzt*innen.“

Szenario 3

PP: „Frau K., im Krankenhaus ist nach meinen Informationen der assistierte Suizid nicht möglich. Vielleicht ändert sich das noch, die Erfahrungen mit diesem Thema sind ja alle noch sehr gering. Aber ich habe darüber nachgedacht und ich würde Sie und ihre Familie auf diesem Weg gerne begleiten. Ich würde Sie bitten, dass wir das auf der Station nicht groß herumerzählen. Ich weiß nicht genau, wie das die anderen Kolleg*innen sehen. Daher möchte ich kein großes Aufsehen erregen.“

Szenario 4

PP: „Frau K. ich würde Ihnen raten, wenn Sie ernsthaft über den assistierten Suizid im Krankenhaus nachdenken, erstellen Sie dazu noch eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht für medizinische Angelegenheiten. Das ist insofern wichtig, weil der assistierter Suizid derzeit im Krankenhaussetting nicht vorgesehen ist. Das würde bedeuten, wenn Sie das Mittel im Krankenhaus einnehmen und wir dazustoßen, müssen wir Erste Hilfe leisten. Wenn aber eine Patientenverfügung aufliegt, dann sind wir nicht dazu verpflichtet. Aber auch nur dann, wenn in der Patientenverfügung festgehalten ist, dass wir keine Erste Hilfe leisten sollen bzw. dass wir die lebenserhaltenden Geräte ausschalten sollen. Das muss ausdrücklich formuliert sein. Ideal wäre, wenn Sie die Sterbeverfügung auch noch dazu legen. Eine Vorsorgevollmacht für medizinische Entscheidungen wäre auch möglich, dann können wir die Tochter oder den Enkel fragen, ob und wann die lebenserhaltenden Geräte ausgeschaltet werden sollen.“

Szenario 5

PP: „Liebe Frau K., im Krankenhaus und bei uns auf der Station ist der assistierte Suizid nicht möglich. Ich möchte ehrlich sein Frau K., derzeit könnte ich mir nicht vorstellen, wie ich Sie in diesem Prozess begleiten kann. Ich weiß auch nicht, ob es für mich dienstrechtliche Konsequenzen hat, wenn ich das privat mache. Der zweite Punkt ist, dass ich nicht weiß, ob ich es emotional verkraften kann. Ich frage mich, mit wem ich darüber sprechen kann und wer mich unterstützt, wenn es mich belastet. Sie sind nicht mehr da, um mir zu sagen, dass es gut so ist und dass es nicht meine Entscheidung gewesen ist.“

Frau K.: „Vielen Dank für die Informationen. Ich weiß, dass ich viel von Ihnen verlangt habe. Ich werde in Ruhe darüber nachdenken und dann meine Entscheidung treffen.“

Die hier dargestellten Szenarien sind einige Möglichkeiten, wie wir mit dem assistierten Suizid in der Praxis umgehen könnten. Ob der eine oder andere Umgang vernünftig und legal ist? Das Gesetz ist seit einem halben Jahr in Kraft und unsere Erfahrungen in der Praxis sind spärlich. In vielen Organisationen im Gesundheitswesen beginnen jetzt die Überlegungen, wie wir in der Organisation mit dieser Patient*innengruppe bzw. mit diesem Thema umgehen. Wie betrifft es meine Mitarbeiter*innen? Wollen wir das überhaupt, widerspricht es unserer professionellen Grundhaltung oder sind die rechtlichen Rahmenbedingungen zu vage und unsicher? Beim assistierten Suizid sind in der Praxis noch viele Fragen offen. Es ist wichtig, dass die betroffenen Personen, die betroffenen Mitarbeiter*innen in den Gesundheitseinrichtungen und die Organisationen im Gesundheitswesen diese Fragen stellen.

Aus Sicht der Autorin und des Autors muss das Ziel bei dem Thema des assistierten Suizids sein, den Prozess transparent, nachvollziehbar und sicher darzustellen. Von der autonomen Entscheidungsfindung der Patient*innen, über die Aufklärung durch Ärzt*innen bis hin zum letzten Schritt, der auch im Krankenhaus oder im Pflegeheim stattfinden kann. Pflege hat viele unterschiedliche Berührungspunkte im Prozess des assistierten Suizids, nicht nur innerhalb von Einrichtungen, sondern auch im Kontext der mobilen Pflege und Betreuung. Es bleibt die Frage offen, wie wir als professionelle Berufsgruppe aber auch persönlich mit dem assistierten Suizid umgehen. Hilfestellung in der Beantwortung der Fragen kann uns ein Blick in andere Länder bieten, die den assistierten Suizid und/oder Euthanasie straffrei gestellt und sogar schon eine längere Praxis und damit Erfahrung haben. Gerade bei diesem Thema sind eine gründliche Auseinandersetzung und Reflexion wichtig. Jede Frage verdient es, beantwortet zu werden.

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Zur Person

Mag. Sabine Ruppert,

Pflegewissenschafterin, zertifizierte Ethikberaterin im Gesundheitswesen, Lektorin (Schwerpunkt Ethik, Palliative Care & End-of-life-decisions)

Dr. Patrik Heindl,

Pflegewissenschafter, Lektor (Schwerpunkt Intensive Care, Palliative Care & End-of-life-decisions)

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