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Eigenverantwortung als Schlüsselkompetenz in der Pflege:
Wie Mitarbeiter*innen den Besuch von Sachverständigen erfolgreich meistern

Eine Mitarbeiterin in der Pflege erzählt: „Ich erinnere mich noch gut an den Tag, als eine Sachverständige im Auftrag der Behörde in unserem Haus zu Gast war. Die Ankündigung des Besuchs sorgte in mir für ein mulmiges Gefühl. Ich fühlte mich sehr unsicher und war sehr nervös, während sie bei uns im Haus war. Würde sie meine Arbeit eventuell negativ bewerten? Ich bemühte mich, ihr die positiven Dinge zu erzählen, die auf unserer Station geschehen, doch ihr forsches Vorgehen verunsicherte mich noch mehr…“.

Folgende Fragen beschäftigen nicht nur die oben genannte Mitarbeiterin oft, wenn sie an den Besuch eine*r Sachverständigen denkt:

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  • „Welche Aufgaben hat ein*e Sachverständige*r in der Pflege, wenn sie oder er eine Einrichtung besucht?“

Die Aufgaben einer*s Sachverständigen variieren, doch die häufigste Form ist die Überprüfung der Einrichtung im Auftrag einer Behörde. Da die Behörde meist auch Fördergeber für die Einrichtung ist, behält sich die Behörde vor, bestimmte Qualitätsmerkmale für den Betrieb der Einrichtung vorauszusetzen bzw. deren Einhaltung auch zu überprüfen. Die genauen Aufgaben einer*s Sachverständigen in der Pflege können je nach dem spezifischen Auftrag, der behördlichen Vorgabe und den lokalen rechtlichen Bestimmungen variieren. Im Allgemeinen beinhalten die Aufgaben jedoch beispielsweise folgende:

  • Überprüfung der Einhaltung von Qualitätsstandards: Der*Die Sachverständige prüft, ob die Pflegeeinrichtung die gesetzlichen und qualitativen Standards in Bezug auf Pflege, Hygiene, Dokumentation, Sicherheit und andere relevante Bereiche einhält. Er*Sie bewertet, ob die Einrichtung die erforderlichen Maßnahmen ergreift, um eine angemessene Versorgung und Betreuung der Bewohner*innen sicherzustellen.
  • Bewertung des Pflegeprozesses: Der*Die Sachverständige überprüft, ob der Pflegeprozess in der Einrichtung angemessen gestaltet ist. Dazu gehört die Begutachtung der Pflegedokumentation, die Überprüfung der Individualisierung der Pflegepläne sowie die Bewertung der Umsetzung und Wirksamkeit der Pflegemaßnahmen.

 

  • Beobachtung der Mitarbeiter*innenpraxis: Der*Die Sachverständige kann das Verhalten und die Arbeitsweise der Mitarbeiter*innen beobachten, um sicherzustellen, dass sie ihre Aufgaben entsprechend den geltenden Richtlinien und Best Practices ausführen. Er*Sie kann beispielsweise die Kommunikation mit den Bewohner*innen, den Umgang mit Medikamenten, die Einhaltung von Hygienemaßnahmen und die Sicherstellung der Privatsphäre der Bewohner*innen beobachten.
  • Bewertung der Organisation und des Managements: Der*Die Sachverständige untersucht auch die organisatorischen Aspekte der Pflegeeinrichtung, wie beispielsweise das Qualitätsmanagement, die Personaleinsatzplanung, die Fortbildungsmöglichkeiten für Mitarbeiter*innen und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben. Er*Sie bewertet die Effektivität des Managements und gibt Empfehlungen zur Verbesserung.
  • Erstellung von Berichten und Empfehlungen: Nach der Überprüfung erstellt der*die Sachverständige einen Bericht, der ihre Beobachtungen, Bewertungen und Empfehlungen zusammenfasst. Dieser Bericht dient der Behörde als Grundlage für weitere Maßnahmen wie zum Beispiel die Festlegung von Auflagen, Empfehlungen für Schulungsmaßnahmen oder auch die Beanstandung von Verstößen gegen Vorschriften.
  • „Aber wir haben doch immer zu wenig Personal, wir würden ja gerne – aber können nicht alles perfekt machen. Das bekommen wir zeitlich nicht hin. Wie soll ich mich dann verhalten?“

Wenn Sie das Gefühl haben, ihre Arbeit aus Zeit- oder Personalmangel nicht zur Zufriedenheit ausüben zu können, suchen Sie das Gespräch mit ihrer*m Vorgesetzten. Erklären Sie ihre Bedenken und die Auswirkungen auf die Pflegequalität und die Bewohner*innen. Bitten Sie um eine Lösung oder um Maßnahmen, um das Personalproblem zu beheben. Seien sie sich bewusst – auch ihr*e Vorgesetzte*r tut im Normalfall alles, was in seiner*ihrer Macht steht. Gute qualifizierte Mitarbeiter*innen sind derzeit nicht leicht zu finden. Bis zum Eintritt von weiteren Mitarbeiter*innen kann es auch hilfreich sein, konkrete Vorschläge zu unterbreiten, wie die Arbeitsabläufe effizienter gestaltet werden können.

  • „Muss ich als Mitarbeiter*in Angst haben, persönlich belangt zu werden, wenn die Arbeit aufgrund von zu wenig Personal nicht qualitativ hochwertig ausgeübt werden kann?“

Nein, in der Regel sollten Mitarbeiter*innen in einer Pflegeeinrichtung nicht persönlich belangt werden, solange er oder sie angemessen gehandelt und seine oder ihre Bedenken kommuniziert hat. Die Verantwortung für die ausreichende Personalbesetzung und die Einhaltung der Standards liegt in der Regel bei der Einrichtungsleitung und der Geschäftsführung. Allerdings sollte er oder sie diese Bedenken melden, wie im vorherigen Antwortabschnitt beschrieben. Indem Bedenken dokumentiert und dem*der Vorgesetzten mitgeteilt werden, trägt der*die Mitarbeiter dazu bei, auf die Probleme aufmerksam zu machen und mögliche Lösungen zu finden.

  • „Wie soll ich mich als Mitarbeiter*in am besten verhalten, wenn ein*e Sachverständige*r ins Haus kommt?

Wenn der Termin der Überprüfung durch eine*n Sachverständige*n angemeldet wird, seien Sie sich bewusst, dass der Besuch in erster Linie dazu dient, die Qualität der Pflege zu verbessern. Indem Sie kooperativ und professionell mit dem*der Sachverständigen interagieren, können Sie dazu beitragen, dass konstruktives Feedback gegeben wird und mögliche Verbesserungen in Ihrer Einrichtung umgesetzt werden können. Sie können den*die Sachverständige*n am besten unterstützen, indem sie sich auf den Termin gut vorbereiten und bereits im Vorfeld relevante Unterlagen bezüglich der Pflegepraxis, der Prozesse und der Dokumentation in ihrer Einrichtung besorgen.

  • „Welche Empfehlungen können Sie mir persönlich geben, damit ich nicht so verunsichert bin?“
  • Kennen Sie Ihre Verantwortung: Seien Sie sich Ihrer Eigenverantwortung als Pflegekraft bewusst und haben Sie ein klares Verständnis von den Standards und Richtlinien, die in der Pflege gelten. Stellen Sie sicher, dass Sie über die erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen verfügen, um Ihre Aufgaben entsprechend den Anforderungen zu erfüllen.
  • Bleiben Sie fokussiert und professionell: Zeigen Sie während des Besuchs des*der Sachverständigen ein hohes Maß an Professionalität. Konzentrieren Sie sich auf Ihre Arbeit und erfüllen Sie Ihre Aufgaben gewissenhaft. Behalten Sie einen klaren Kopf und reagieren Sie ruhig und sachlich auf Fragen oder Anmerkungen des*der Sachverständigen.
  • Kommunizieren Sie offen und transparent: Seien Sie bereit, Ihre Arbeitsweise und Entscheidungen zu erklären. Wenn Sie von Ihrer Praxis überzeugt sind, erläutern Sie Ihre Vorgehensweise und die Gründe dafür. Seien Sie jedoch auch offen für konstruktives Feedback und zeigen Sie Bereitschaft, Ihre Arbeitsweise anzupassen oder zu verbessern, wenn es angebracht ist.
  • Dokumentieren Sie sorgfältig und genau: Halten Sie Ihre Pflegedokumentation ordnungsgemäß und zeitnah fest. Eine genaue und vollständige Dokumentation dient als Nachweis für die Qualität Ihrer Arbeit und zeigt, dass Sie Ihre Aufgaben verantwortungsbewusst ausführen.
  • Zeigen Sie Engagement für kontinuierliche Verbesserung: Seien Sie bestrebt, sich kontinuierlich weiterzubilden und Ihre Fähigkeiten zu erweitern. Suchen Sie nach Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung und nehmen Sie aktiv an Schulungen, Fortbildungen und anderen Lernmöglichkeiten teil. Indem Sie sich ständig verbessern möchten, zeigen Sie Ihre Eigenverantwortung gegenüber der Qualität der Pflege.
  • Reflektieren Sie Ihr eigenes Handeln: Nehmen Sie sich regelmäßig Zeit, um Ihr eigenes Handeln zu reflektieren und kritisch zu überprüfen. Fragen Sie sich, ob Sie Ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten in der Pflege angemessen erfüllen und ob es Bereiche gibt, in denen Sie sich verbessern können. Seien Sie selbstkritisch und offen für Selbstreflexion.

Die Übernahme von Eigenverantwortung in der Pflege ist der Schlüssel zur kontinuierlichen Verbesserung und Qualitätssicherung – auch in der Zusammenarbeit mit dem*der Sachverständigen. Indem wir uns bewusst unserer Rolle und Verantwortung als Pflegekräfte stellen und gleichzeitig offen und kooperativ mit Sachverständigen zusammenarbeiten, legen wir den Grundstein für eine gute Zusammenarbeit, eine kontinuierliche Verbesserung der Pflegequalität und das Wohl unserer Patient*innen.

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Zur Person

Renate Kraus, MBA MSC,

ist Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige mit jahrzehntelanger Führungserfahrung als PDL als auch als Geschäftsführerin, sowie Mentorin und Sparringpartner für Führungskräfte im Gesundheits- und Sozialbereich.
https://renate-kraus.com,

change@renate-kraus.com

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