Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ So beginnt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Auch in Medizin- und Pflegeethik spielt die Berufung auf die Menschenwürde eine herausragende Rolle. Wir verbinden Würde mit der Vorstellung, dass sie dem Menschen als Menschen zukommt, unverfügbar, unverlierbar und unantastbar. Gleichzeitig sagen Menschen, dass ihre Würde verletzt wird, ja sprechen von Würdeverlust. Insbesondere bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit.
Pflege zu brauchen, ist mit Verlusterfahrungen verbunden: Verlust von körperlichen und kognitiven Fähigkeiten, von Unabhängigkeit und Selbstwirksamkeit, von Kontrolle über das eigene Leben. Hilfe bei der Körperpflege greift tief in die Privat- und Intimsphäre ein. Erkrankung und Pflegebedarf werden als Entblößung erlebt – nicht nur äußerlich, sondern auch, was den inneren Kern der Person betrifft. Die vielen Rollen, die Menschen im Leben haben, werden auf die Patient*innen-Rolle reduziert. Die Leistungen, auf die sie stolz sind, das, was sie als Person ausmacht, verschwinden hinter dem Pflegebedarf. All das kann als Würdeverlust erlebt werden. Dass dem so ist, hat auch mit dem vorherrschenden Weltverhältnis und Menschenbild zu tun.
Der Soziologe Hartmut Rosa analysiert unser Verhältnis zur Welt als eines der Verfügbarmachung. Ob in Wissenschaft und Technik, Wirtschaft und Politik oder alltäglicher Lebensführung – die Moderne ist darauf ausgerichtet, „die Welt in allen Hinsichten berechenbar, beherrschbar, vorhersagbar, verfügbar zu machen“ (Rosa, 2020, S. 46) Damit einher gehen Optimierungsdruck und Wachstum. Doch die Verheißungen der Verfügbarkeit geraten zur Bedrohung. Je verfügbarer wir uns die Welt machen, desto größer wird unsere Angst davor, nicht alles kontrollieren zu können. Daher auch die Angst vor Krankheit, Alter und körperlichen Verfallsprozessen. Denn die sind – allen medizinischen Fortschritten zum Trotz – letztlich unverfügbar. Hartmut Rosa plädiert für die Begegnung mit dem Unverfügbaren.
Ebenso, wie es die Unverfügbarkeit ins Weltverhältnis zu integrieren gilt, gilt es auch, Abhängigkeit ins Menschenbild zu integrieren. Auf Unterstützung angewiesen zu sein, wird von vielen als außerordentlicher und bedauernswerter Zustand betrachtet. Auch das hat mit den Entwicklungen der Moderne zu tun. Vormodern, in nach Ständen geordneten Gesellschaften, war Abhängigkeit der Normalfall. Die meisten Menschen waren für ihren Lebensunterhalt auf den Feudalherrn angewiesen und hatten keinen eigenen Rechtsstatus. Aus diesen Abhängigkeiten haben sich die Menschen in der Moderne emanzipiert, und das ist gut so. Aber: Das Kind wurde mit dem Bade ausgeschüttet. Es wird nicht unterschieden zwischen vermeidbaren politischen und wirtschaftlichen und unvermeidbaren Lebensphasen oder -ereignissen geschuldeten Abhängigkeiten. Unabhängigkeit wurde zu einem absoluten Ideal, das Normalität stiftet – Abhängigkeit im Gegenzug zu einem Ausnahmezustand, negativ besetzt, mit Ängsten verbunden und den Betroffenen häufig als persönliches Versagen zugeschrieben. Die Care-Ethik hinterfragt diese Vorstellung und sieht in der Bezogenheit ein grundlegendes Moment des Menschseins. Das beginnt mit der Geburt. Niemand von uns ist aus sich selbst heraus. Wir werden alle geboren. Und wir würden die ersten Monate unseres Lebens nicht überleben, ohne andere, die für uns sorgen – uns füttern, waschen, pflegen, gehen und sprechen beibringen. Aus dieser Perspektive verletzt Abhängigkeit die Menschenwürde nicht, weil sie genauso zum Menschensein gehört wie die Würde. Aber ist das nicht kontraintuitiv? Wo doch viele Abhängigkeit von Pflege in Folge von Alter oder Krankheit als Würdeverlust erleben?
Wir können unterscheiden zwischen einem allgemeinen Begriff von Würde und der Menschenwürde. Allgemein sprechen wir von der Würde des Amts, von würdevollem Gang oder davon, dass jemand eine Niederlage mit Würde trägt. Menschenwürde hingegen ist ein normativer Begriff. Das heißt: Die Menschenwürde verpflichtet uns, Menschen in einer bestimmten Art und Weise zu behandeln und ihre Rechte zu achten. Hier ist wiederum zu unterscheiden zwischen Ansätzen, denen zufolge Menschenwürde dem Menschen zukommt, einfach weil er ein Mensch ist – und Ansätzen, die Menschenwürde mit bestimmten empirischen Eigenschaften oder Fähigkeiten verbinden, z.B. Selbstbewusstsein, Selbstachtung oder der Fähigkeit, zukunftsgerichtete Interessen zu haben. Menschenwürde kommt dann jenen Wesen zu, die diese Fähigkeit haben. Das macht einen erheblichen Unterschied. Denn das kann etwa die Frage aufwerfen, ob hinsichtlich Menschen mit Demenz von Menschenwürde gesprochen werden kann und ob ihnen folglich all die Rechte zukommen sollen, welche in der Menschenwürde gründen. Deshalb ist es ethisch relevant, Menschenwürde als unverlierbar und unantastbar zu denken, auch wenn das kontraintuitiv ist. Ich schlage auch vor, statt von Würdeverlust und Würdebewahrung in der Pflege von Missachtung und Achtung der Würde zu sprechen.
Für würdeachtende Pflege ist es, frei nach Hippokrates, wichtiger zu wissen, was für ein Mensch Pflegebedarf hat, als zu wissen, was für einen Pflegebedarf ein Mensch hat. Im Zentrum von Pflegehandlungen (individualethische Ebene), Pflegesettings (organisationsethische Ebene) und Rahmenbedingungen (sozialethische Ebene) stehen die Person mit Pflegebedarf und die an sie gerichtete Frage: „Wie willst du leben?“ Würdeachtende Pflege sorgt für die Selbstbestimmung von Menschen, die sich nicht in vollem Ausmaß um ihre Bedürfnisse und Interessen kümmern können.
Inwiefern und in welchem Ausmaß sind wir verpflichtet, anderen dabei zu helfen, ihre Bedürfnisse und Interessen zu verfolgen? Damit beschäftigt sich die advokatorische (anwaltschaftliche) Ethik. Nach Brumlik sind zwei Imperative leitend: Der Imperativ der Bemündigung fordert uns dazu auf, Menschen mit Pflegebedarf dabei zu unterstützen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihr Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen selbstbestimmt zu leben. Gleichzeitig sollen wir dafür sorgen, dass sie nicht Schaden an Leib und Seele nehmen. Brumlik nennt diesen Imperativ „Vermeiden der Beeinträchtigung der körperlich/geistigen Integrität des*der Anderen“ (Brumlik, 2004, S. 168). Pflege, die sich an diesen Imperativen orientiert, bedeutet mehr als „satt und sauber“ und lässt sich nicht durch Hygienestandards messen. Sie stellt Fragen. In seinem Modell der würdezentrierten Therapie legt Chochinov (2017) einen hilfreichen Katalog „würdebezogener Fragen“ vor, der Selbstkontinuität, Generativität, Stolz, Hoffnung, Erhalt von Normalität, Privatsphäre u.v.m. mit einbezieht.
In der Praxis ist das freilich alles andere als einfach. Pflegekräfte geraten regelmäßig in Konfliktsituationen. Das sind zum einen Konflikte, die sich draus ergeben, dass die beiden genannten Imperative kollidieren. Pointiert gesagt: Menschen mit Pflegebedarf wollen nicht immer das, was aus fachlicher Sicht gut für sie wäre. Was hat Vorrang? Ihre Selbstbestimmung oder der Schutz ihrer Integrität? In konkreten Situationen muss abgewogen werden. Zum anderen kommen Pflegekräfte in Konflikte mit dem System. Sie haben klare Vorstellungen, was zu tun wäre, um der Würde ihrer Klient*innen gerecht zu werden, können es aber nicht tun. Weil ihnen aufgrund von Personalmangel die Zeit fehlt. Weil im Fokus unseres Pflegesystems weniger der Mensch mit Pflegebedarf als Optimierungsprozesse, Standards und Dokumentationen stehen.
Die Verantwortung für würdeachtende Pflege liegt nicht allein auf den Schultern der Pflegekräfte. Es braucht entsprechende Rahmenbedingungen. Hier sind nicht nur Trägerorganisationen, sondern Staat und Gesellschaft insgesamt in der Pflicht. Auch bei der anstehenden Pflegereform muss die Frage an Menschen mit Pflegebedarf „Wie willst du leben?“ leitend sein. Und die Frage an Pflegekräfte: „Wie willst du pflegen? Und was brauchst du, um gut pflegen zu können?“ Denn alle Menschen – Menschen mit Pflegebedarf und die, die sie pflegen – sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
Brumlik, M. (2004). Advokatorische Ethik. Zur Legitimation pädagogischer Eingriffe, Berlin: Philo.
Chochinov, H.M. (2017). Würdezentrierte Therapie. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht.
Rosa, H. (2020). Unverfügbarkeit: Wien: Residenz.
Dr.in Maria Katharina Moser MTh
Ethikerin und Theologin, Direktorin der Diakonie Österreich
direktorin@diakonie.at
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